Häufig gestellte Fragen (Stand: 20.04.2023)
Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?
Wie kann ich das Frankfurt Immigration Office / die Ausländerbehörde erreichen?
Die Kontaktaufnahme soll hauptsächlich über diese Homepage erfolgen. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, wählen Sie bitte in der Rubrik „Ich möchte einen Antrag stellen“ die für Ihre Situation passende Schaltfläche. Am Ende der jeweiligen Informationsseiten haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag online zu stellen.
Haben Sie eine allgemeine Frage prüfen Sie bitte zuerst, ob diese bereits in den FAQ beantwortet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit die Frage hierInternal Link zu stellen.
Telefonisch können Sie die Ausländerbehörde über die Hotline unter 069 / 212-42485 erreichen. Die Hotline-Nummer ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 besetzt.
Das Frankfurt Immigration Office ist weiterhin postalisch unter folgender Anschrift erreichbar:
Frankfurt Immigration Office
Rebstöcker Straße 4
60326
Frankfurt am Main
Bitte sehen Sie von Mehrfachanfragen ab. Im Fall der Onlinefragestellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage. Diese wird in der Regel chronologisch des Einganges bearbeitet. Mehrfachanfragen führen dementsprechend nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens. Durch die Sichtung dieser kommt es im Gegenteil sogar zu längeren Wartezeiten.
Ich benötige einen Termin beim Frankfurt Immigration Office / bei der Ausländerbehörde. Wie kann ich diesen erhalten?
Eine Vorsprache ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nachdem Sie in der Rubrik „Ich möchte einen Antrag stellen“ die für Ihre Situation passende Schaltfläche ausgewählt und den entsprechenden Antrag gestellt haben, wird Ihnen durch Ihren Sachbearbeiter ein Termin zugewiesen. Diesen erhalten Sie postalisch.
Da einige Fachbereiche mit einem Online Terminservice arbeiten, erhalten Sie in diesen Fällen nach der Antragstellung einen Link mit der Aufforderung zur Terminbuchung.
Ich habe einen Termin im Frankfurt Immigration Office, möchte aber eher vorsprechen. Ist das möglich?
Mein Aufenthaltstitel läuft in den nächsten vier Wochen ab. Ich habe noch keinen Termin. Was kann ich tun?
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?
Meine Aufenthaltsgestattung läuft bald ab. Was kann ich tun?
Meine Duldung läuft bald ab. Was kann ich tun?
Ich habe einen neuen Nationalpass erhalten und möchte meinen Aufenthaltstitel übertragen lassen. Wo erhalte ich einen Termin?
Darf ich reisen, wenn mein alter Reisepass abgelaufen ist und ich meinen gültigen Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) noch nicht in den neuen Reisepass übertragen bekommen habe?
Ich habe meinen elektronischen Aufenthaltstitel verloren oder er ist gestohlen worden. Wie erhalte ich ein neues Dokument?
Ich habe einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhalten. Wie erhalte ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel?
Kann ich mit meinem bald ablaufenden oder bereits ungültigen Aufenthaltstitel wieder einreisen?
Ist dies nicht möglich, nehmen Sie Kontakt zur deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort auf und stellen Sie einen Antrag auf ein Visum zur Wiedereinreise, zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthaltszweck. Sie benötigen dafür Ihren gültigen Nationalpass und Ihren bisherigen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie sich im Ausland befinden, liegt die Zuständigkeit für Ihr Anliegen bei den deutschen Auslandsvertretungen (§ 71 Abs. 2 AufenthG).
Eine Liste der Auslandsvertretungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen AmtesInternal Link
Ist es möglich mein Besuchsvisum zu verlängern?
Kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis automatisch arbeiten?
Ich möchte meinen Arbeitgeber wechseln und benötige die Genehmigung des Frankfurt Immigration Office. Wie kann ich diese erhalten?
Die Genehmigung des Frankfurt Immigration Office zum Arbeitgeberwechsel können Sie hierInternal LinkInternal Link beantragen.
Sofern Ihnen mit Ihrem Aufenthaltstitel bereits die Beschäftigung jeglicher Art erlaubt ist, benötigen Sie keine Genehmigung des Frankfurt Immigration Office.
Ich habe einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragt. Mit welcher Bearbeitungsdauer kann ich rechnen?
Was ist der Unterschied zwischen den Nebenbestimmungen „Erwerbstätigkeit erlaubt“ und „Beschäftigung erlaubt“?
Enthält Ihre Aufenthaltserlaubnis die Nebenbestimmung „Beschäftigung erlaubt“ bedeutet dies, dass Ihnen lediglich die Aufnahme einer Beschäftigung im Angestelltenverhältnis erlaubt ist. Die Aufnahme einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist hier nicht erlaubt.
Woher weiß ich, ob mein ausländischer Hochschulabschluss anerkannt ist?
Die entsprechenden Erklärungen finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage.
Benötige ich für mein Studium ein Sperrkonto?
Ich möchte die Einbürgerung beantragen. Kann ich den Antrag beim Frankfurt Immigration Office stellen?
Für die Einbürgerung ist in Frankfurt am Main das Standesamt zuständig.
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier: Antrag auf Einbürgerung | Stadt Frankfurt am MainInternal Link
Ich möchte eine Verpflichtungserklärung abgeben. Wohin muss ich mich wenden?
Einladung für Besucher aus dem Ausland (Verpflichtungserklärung) | Stadt Frankfurt am MainInternal Link
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für längerfristige Aufenthalte, die nicht Besuchsaufenthalte sind, erhalten Sie hierInternal Link weitere Informationen.
Wo erhalte ich die erforderlichen Formulare?
Ich möchte als Schüler ohne Ausweisdokument an einer Klassenfahrt teilnehmen (Schülersammelliste)
Schüler, die keinen Aufenthaltstitel oder gültigen Reisepass besitzen, benötigen bei Klassenfahrten innerhalb der europäischen Union einen Eintrag in eine Schülersammelliste.
Weitere Information hierzu, erhalten Sie hier. Internal Link
Ich werde Deutschland verlassen und plane nicht wieder zurückzukommen. Was muss ich tun, wo muss ich mich abmelden?
Wer darf als Übersetzer mit?
Sofern Ihnen die Kommunikation in deutscher Sprache nicht ausreichend möglich ist, sind Sie aufgefordert, eigenständig einen Übersetzer mitzubringen.
Hierfür ist jede Privatperson geeignet, die eine entsprechende Kommunikation ermöglicht.
Die Corona-Beschränkungen sind mittlerweile entfallen, sodass die vorsprechende Person sich nicht alleine in das Büro begeben muss.