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FAQ © pixabay, Foto: pixabay

Häufig gestellte Fragen (Stand: 20.04.2023)

Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?

Zuständig ist immer die Ausländerbehörde des Ortes an dem Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.

Wie kann ich die Ausländerbehörde erreichen?

Die Kontaktaufnahme soll hauptsächlich über diese Homepage erfolgen. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, wählen Sie bitte in der Rubrik „Ich möchte einen Antrag stellen“ die für Ihre Situation passende Schaltfläche. Am Ende der jeweiligen Informationsseiten haben Sie die Möglichkeit Ihren Antrag online zu stellen.

Haben Sie eine allgemeine Frage prüfen Sie bitte zuerst, ob diese bereits in den FAQ beantwortet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit die Frage hierInternal Link zu stellen.

Telefonisch können Sie die Ausländerbehörde über die Hotline unter 069 / 212-42485 erreichen. Die Hotline-Nummer ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 besetzt.

Die Ausländerbehörde ist weiterhin postalisch unter folgender Anschrift erreichbar:

Ordnungsamt
Ausländerangelegenheiten
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main

Bitte sehen Sie von Mehrfachanfragen ab. Im Fall der Onlinefragestellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage. Diese wird in der Regel chronologisch des Einganges bearbeitet. Mehrfachanfragen führen dementsprechend nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens. Durch die Sichtung dieser kommt es im Gegenteil sogar zu längeren Wartezeiten.

Ich benötige einen Termin bei der Ausländerbehörde. Wie kann ich diesen erhalten?

Eine Vorsprache ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Nachdem Sie in der Rubrik „Ich möchte einen Antrag stellen“ die für Ihre Situation passende Schaltfläche ausgewählt und den entsprechenden Antrag gestellt haben, wird Ihnen durch Ihren Sachbearbeiter ein Termin zugewiesen. Diesen erhalten Sie postalisch.

Da einige Fachbereiche mit einem Online Terminservice arbeiten, erhalten Sie in diesen Fällen nach der Antragstellung einen Link mit der Aufforderung zur Terminbuchung.

Ich habe einen Termin bei der Ausländerbehörde, möchte aber eher vorsprechen. Ist das möglich?

Aufgrund der Vielzahl dringender Termine ist eine frühere Vorsprache nicht möglich.

Mein Aufenthaltstitel läuft in den nächsten vier Wochen ab. Ich habe noch keinen Termin. Was kann ich tun?

Die Ausländerbehörde kontaktiert die betroffenen Personen in der Regel 2-3 Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels. Nur wenn Sie ca. 1 Monat vor dem Ablauf des Aufenthaltstitels noch nichts von uns gehört haben, kontaktieren sie uns bitte hierInternal Link. Sie werden dann in den nächsten Tagen einen Termin mit allen erforderlichen Informationen der mitzubringenden Unterlagen erhalten.

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Mithilfe der Fiktionsbescheinigung wird das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts im Bundesgebiet nachgewiesen, das mit dem bei der Ausländerbehörde gestellten Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels regelmäßig entsteht.

Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?

Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz oder nach § 81 Absatz 5 i. V. m. § 11 Absatz 4 FreizügG/EU kann von deutscher Seite problemlos eine Aus- und Wiedereinreise erfolgen. Die meisten Staaten akzeptieren diese Fiktionsbescheinigung für eine Reise, allerdings ist eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat empfehlenswert. Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 AufenthG entfaltet diese Wirkung nicht.

Meine Aufenthaltsgestattung läuft bald ab. Was kann ich tun?

Die Ausländerbehörde wird Ihre Aufenthaltsgestattung vorab verlängern und Ihnen auf dem Postweg zusenden. Sofern Ihre Aufenthaltsgestattung bereits abgelaufen ist und Sie noch keine neue Aufenthaltsgestattung erhalten haben, nehmen Sie bitte  hier Internal LinkKontakt mit der Ausländerbehörde auf. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Meine Duldung läuft bald ab. Was kann ich tun?

Für die nächste Vorsprache erhalten Sie bei Duldungserteilung direkt einen Termin zur Verlängerung. Sofern Ihre Duldung bereits abgelaufen ist und Sie noch keinen Termin erhalten haben, nehmen Sie bitte hierInternal Link Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung sind nicht möglich.

Ich habe einen neuen Nationalpass erhalten und möchte meinen Aufenthaltstitel übertragen lassen. Wo erhalte ich einen Termin?

Um Ihren Aufenthaltstitel in den neuen Nationalpass übertragen zu lassen, können Sie hierInternal Link einen Termin vereinbaren. Der Übertrag muss innerhalb der ersten sechs Monate nach der Ausstellung des Nationalpasses erfolgen. Läuft Ihr Aufenthaltstitel in weniger als sechs Monaten nach der Ausstellung des Nationalpasses ab, beantragen Sie bitte direkt die Verlängerung Ihrer AufenthaltserlaubnisInternal Link.

Darf ich reisen, wenn mein alter Reisepass abgelaufen ist und ich meinen gültigen Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) noch nicht in den neuen Reisepass übertragen bekommen habe?

Wenn Ihr alter Reisepass abgelaufen ist und Ihr gültiger Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) noch nicht in Ihren neuen Reisepass übertragen werden konnte oder Sie Ihre neue elektronische Aufenthaltskarte noch nicht erhalten haben, ist das Reisen für Sie dennoch möglich. In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie Ihre alte elektronische Aufenthaltskarte mit einem gültigen Aufenthaltstitel sowie Ihren neuen und alten Reisepass dabeihaben. Ihnen entsteht hierdurch kein Nachteil, es kann jedoch zu einer verlängerten Grenzkontrollzeit kommen.

Ich habe meinen elektronischen Aufenthaltstitel verloren oder er ist gestohlen worden. Wie erhalte ich ein neues Dokument?

Für die Ausstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels ist eine Vorsprache notwendig. Sie erhalten     hierInternal Link einen Termin zur Vorsprache. Bitte beachten Sie, dass für die Vorsprache ein gültiger Nationalpass notwendig ist. Sollte Ihnen dieser ebenfalls abhandengekommen sein, besorgen Sie sich bitte zuerst einen neunen Nationalpass. Bei Diebstahl des elektronischen Aufenthaltstitels stellen Sie bitte bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige und bringen Sie diese zur Vorsprache mit.

Ich habe einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhalten. Wie erhalte ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel?

Im Rahmen Ihrer Vorsprache werden Ihre biometrischen Daten erfasst und der elektronische Aufenthaltstitel (Karte) bei der Bundesdruckerei bestellt. Nach der Fertigstellung werden Sie informiert und können den elektronischen Aufenthaltstitel nach vorheriger Terminvereinbarung im Bürgeramt Nordwest oder der Ausländerbehörde abholen. Je nach Auslastung kann es bis zur Fertigstellung des elektronischen Aufenthaltstitels bis zu acht Wochen dauern. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten um Geduld.

Kann ich mit meinem bald ablaufenden oder bereits ungültigen Aufenthaltstitel wieder einreisen?

Bitte reisen Sie ein, solange das Aufenthaltsdokument noch gültig ist.
Ist dies nicht möglich, nehmen Sie Kontakt zur deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort auf und stellen Sie einen Antrag auf ein Visum zur Wiedereinreise, zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthaltszweck. Sie benötigen dafür Ihren gültigen Nationalpass und Ihren bisherigen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie sich im Ausland befinden, liegt die Zuständigkeit für Ihr Anliegen bei den deutschen Auslandsvertretungen (§ 71 Abs. 2 AufenthG).
Eine Liste der Auslandsvertretungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen AmtesInternal Link

Ist es möglich mein Besuchsvisum zu verlängern?

In der Regel nein. Die Verlängerungen von Visa dürfen nicht voraussetzungslos erfolgen und sind nur in Ausnahmefällen möglich. Hierbei sind europarechtliche Voraussetzungen zu beachten. Eine Verlängerung kann dementsprechend nur bei Vorliegen höherer Gewalt oder zur Wahrung politischer Interessen erfolgen.

Kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis automatisch arbeiten?

Nein, eine Berechtigung zur Erwerbstätigkeit besteht nur, wenn diese Berechtigung in der Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich enthalten ist. Der Umfang einer Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit wird in die Aufenthaltserlaubnis eingetragen bzw. auf einem Zusatzblatt zur Aufenthaltserlaubnis dokumentiert, sofern lediglich eine mit Auflagen versehene Erwerbstätigkeit erlaubt wird.

Ich möchte meinen Arbeitgeber wechseln und benötige die Genehmigung der Ausländerbehörde. Wie kann ich diese erhalten?

Die Genehmigung der Ausländerbehörde zum Arbeitgeberwechsel können Sie hierInternal Link beantragen.

Sofern Ihnen mit Ihrem Aufenthaltstitel bereits die Beschäftigung jeglicher Art erlaubt ist, benötigen Sie keine Genehmigung der Ausländerbehörde.

Ich habe einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragt. Mit welcher Bearbeitungsdauer kann ich rechnen?

Anträge auf unbefristete Aufenthaltstitel können nur nachrangig bearbeitet werden (wenn Ihr aktueller befristeter Aufenthaltstitel noch gültig ist). Eine frühere Bearbeitung erfolgt nicht, da eine Vielzahl anderer Termine vorrangig geprüft wird.

Was ist der Unterschied zwischen den Nebenbestimmungen „Erwerbstätigkeit erlaubt“ und „Beschäftigung erlaubt“?

Die Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit erlaubt“ ermöglicht Ihnen einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie dürfen sowohl in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt werden als auch einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen.
Enthält Ihre Aufenthaltserlaubnis die Nebenbestimmung „Beschäftigung erlaubt“ bedeutet dies, dass Ihnen lediglich die Aufnahme einer Beschäftigung im Angestelltenverhältnis erlaubt ist. Die Aufnahme einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist hier nicht erlaubt.

Woher weiß ich, ob mein ausländischer Hochschulabschluss anerkannt ist?

Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist, können Sie auf der Homepage anabin: Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (kmk.org)External Link, welche durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zur Verfügung gestellt wird, überprüfen. 
Die entsprechenden Erklärungen finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage.

Benötige ich für mein Studium ein Sperrkonto?

In der Regel ist der Nachweis ausreichender Ersparnisse auf einem deutschen Bankkonto ausreichend. In Einzelfällen kann jedoch die Vorlage eines Sperrkontos notwendig sein. In diesen Fällen werden Sie durch Ihren Sachbearbeiter informiert.

Ich möchte die Einbürgerung beantragen. Kann ich den Antrag bei der Ausländerbehörde stellen?

Für die Einbürgerung ist in Frankfurt am Main das Standesamt zuständig. 

Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier: Antrag auf Einbürgerung | Stadt Frankfurt am MainInternal Link

Ich möchte eine Verpflichtungserklärung abgeben. Wohin muss ich mich wenden?

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte ist in Frankfurt am Main das Bürgeramt zuständig. Sie erhalten alle erforderlichen Informationen und Formulare unter:
Einladung für Besucher aus dem Ausland (Verpflichtungserklärung) | Stadt Frankfurt am MainInternal Link

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für längerfristige Aufenthalte, die nicht Besuchsaufenthalte sind, erhalten Sie hierInternal Link weitere Informationen.

Wo erhalte ich die erforderlichen Formulare?

Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen stehen hierInternal Link zum Download bereit.

Ich möchte als Schüler ohne Ausweisdokument an einer Klassenfahrt teilnehmen (Schülersammelliste)

Schüler, die keinen Aufenthaltstitel oder gültigen Reisepass besitzen, benötigen bei Klassenfahrten innerhalb der europäischen Union einen Eintrag in eine Schülersammelliste. 

Weitere Information hierzu, erhalten Sie hier. Internal Link

Wer darf als Übersetzer mit?

Sofern Ihnen die Kommunikation in deutscher Sprache nicht ausreichend möglich ist, sind Sie aufgefordert, eigenständig einen Übersetzer mitzubringen. 

Hierfür ist jede Privatperson geeignet, die eine entsprechende Kommunikation ermöglicht. 

Die Corona-Beschränkungen sind mittlerweile entfallen, sodass die vorsprechende Person sich nicht alleine in das Büro begeben muss.