Erwerbstätigkeit im laufenden Asylverfahren (mit Aufenthaltsgestattung)

Erwerbstätigkeit im laufenden Asylverfahren (mit Aufenthaltsgestattung)

FAQ

Asyl + Humanitäre Aufenthalte u. Familienangehörige

Erwerbstätigkeit im laufenden Asylverfahren (mit Aufenthaltsgestattung)

Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet. 

Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit während des Asylverfahrens
(mit Aufenthaltsgestattung)
Während der, grundsätzlich maximal 18 Monate dauernden, Wohnverpflichtung in einer Aufnahmeeinrichtung (§ 47 Abs. 1 AsylG) besteht ein absolutes Erwerbstätigkeitsverbot für die ersten 9 Monate. Danach kann in den Fällen des § 61 Abs. 1 Satz 2 AsylG eine Beschäftigung zugelassen werden. Dabei stellt die Staatsangehörigkeit eines sicheren Herkunftsstaates ebenfalls einen Versagungsgrund für den Zugang zum Arbeitsmarkt dar. Ebenso ist ein Arbeitsmarktzugang nicht zu gewähren, wenn der Asylantrag zuvor als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig abgelehnt wurde.

Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5 AsylbLG stellen keine Erwerbstätigkeit dar (§ 5 Abs. 5 AsylbLG) und sind von Anfang an zulässig. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich um Arbeiten in Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtung, die der Aufrechterhaltung und dem Betrieb der Einrichtung dienen (z.B. Reinigungsarbeiten). Weiterhin können auch staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger Arbeitsgelegenheiten anbieten.
Die Aufenthaltsgestattung berechtigt in den ersten vier Jahren nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde die Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung. Nach vierjährigem Aufenthalt kann die Ausländerbehörde die Beschäftigung insgesamt ohne Beteiligung der Arbeitsagentur zulassen.

Gebühren

Die Ausstellung einer Beschäftigungserlaubnis neben der Aufenthaltsgestattung ist kostenfrei. 

Wie stelle ich einen Antrag auf eine Beschäftigung während des Besitzes einer Aufenthaltsgestattung?
Vorbereitung Unterlagen:

Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

 

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die aufgeführten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Link


> Wenn Sie eine Berufsausbildung ausüben möchten: Ausbildungsvertrag (sofern vorhanden) + Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Link

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link