Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige + nahestehende Personen
Voraussetzung ist zudem, dass sie sich fünf Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig mit dem EU/EWR-Bürger in Deutschland aufgehalten haben und in dieser Zeit durchgehend ein Freizügigkeitsrecht (z.B. als Arbeitnehmer/ Selbstständiger/ mit ausreichenden Existenzmitteln) ausgeübt wurde. Ein rechtmäßiger Aufenthalt allein genügt nicht.
Erwerbstätigkeit
Die Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern berechtigt uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit.
Ausländische Urkunden
Ausländische Urkunden, die nicht durch einen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, müssen mit einer Legalisation oder einer Haager Apostille versehen sein. Diese bestätigen die Echtheit der Urkunde.
Die Legalisation wird durch die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland der Urkunde ausgestellt.
Bei bestimmten Staaten ist es ausreichend, wenn die Urkunde mit einer Haager Apostille versehen ist. Diese wird durch eine Behörde des ausstellenden Staates ausgestellt.
In einigen Staaten ist die Beantragung einer Legalisation/Apostillen-Verfahren durch den Antragsteller nicht möglich. In diesen Fällen wird die Urkundenüberprüfung durch die Ausländerbehörde im Rahmen der Amtshilfe bei der deutschen Auslandsvertretung angefordert.
Ob im Falle Ihrer Urkunde eine Legalisation oder Haager Apostille notwendig ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen AmtesExternal Link.
Gebühren der Aufenthaltskarte:
Ausstellung der Daueraufenthaltskarte | 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr |
Wie stelle
ich einen Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte?
Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als sechs Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Ausweisdokumente des EU/EWR-Bürgers (Nationalpass oder nationale Identitätskarte)
> Arbeitgeberbescheinigungen aller Familienmitglieder seit der Einreise Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link
> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt. Reichen Sie hier ebenfalls Ihren letzten Einkommensteuerbescheid ein.
> Aktueller Rentenversicherungsverlauf Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (eservice-drv.de)External LinkExternal Link, bei privater Rentenversicherung ist ein adäquater Nachweis vorzulegen von EU/EWR-Bezugsperson und allen Familienangehörigen seit Einreise.
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung mit allen Versicherungszeiten seit Einreise. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
> Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (falls vorhanden)
> Nachweise über die Beantragung der Scheidung (Scheidungsantrag) und, soweit bereits erfolgt, die Scheidungsurkunde (falls vorhanden)
> Meldebescheinigung der EU-Bezugsperson (sofern nicht in Frankfurt am Main mit Wohnsitz gemeldet)
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |