Beschäftigungserlaubnis

Beschäftigungserlaubnis

FAQ

Ausreisepflichtige Personen (Duldung)

Beschäftigungserlaubnis

Auch als Geduldeter ist es Ihnen möglich, einer Beschäftigung im Bundesgebiet nachzugehen.

Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ist, dass Sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufgehalten haben.

Beschäftigungsverbot
Sie erhalten keine Beschäftigungserlaubnis, wenn Sie aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen. Die sicheren Herkunftsstaaten sind die Mitgliedsstaaten der EU, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Republik Moldau, Senegal und Serbien.

Es gilt ebenfalls ein Beschäftigungsverbot, wenn Sie das Abschiebungshindernis selbst zu vertreten haben. Dies ist regelmäßig der Fall bei Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung oder Identitätsklärung.

Inhabern einer Duldung mit dem Zusatz "für Personen mit ungeklärter Identität" darf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden. 

Zuständigkeit
Die Aktenführung bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern und deren Rückführung obliegt in Hessen den jeweiligen Regierungspräsidien. Für die Ausländerbehörde Frankfurt am Main ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.

Die Erlaubnis zur Beschäftigung wird von meiner Behörde in Absprache mit dem Regierungspräsidium entschieden. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Einzelfallentscheidungen.

Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
Die Zustimmung zu Ihrer beabsichtigten Beschäftigung wird zusätzlich von meiner Behörde bei der Bundesagentur für Arbeit eingeholt. Dort wird geprüft, ob Ihr eingereichtes Arbeitsplatzangebot den allgemeinen Anforderungen entspricht.

Gültigkeit der Beschäftigungserlaubnis
Die Beschäftigungserlaubnis gilt nur für die Gültigkeitsdauer Ihrer aktuellen Duldung.
Wie beantrage ich eine Beschäftigungserlaubnis?

Um eine Beschäftigungserlaubnis zu beantragen oder abzuändern, reichen Sie bitte über das untenstehende Kontaktformular nachfolgende Unterlagen ein.

Vorbereitung der Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden der Anfrage ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Formular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf das Formular klicken! 

> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

> Arbeitsvertrag o. verbindliches Arbeitsplatzangebot

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