Antrag selbstständige Tätigkeit neben humanitärer Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besitzen ist es möglich, unter Beibehaltung dieses Aufenthaltszwecks, eine selbstständige Tätigkeit erlaubt zu bekommen. Hierfür ist i. d. R. die Erlaubnis der Ausländerbehörde zuständig.
Achtung: Soweit Ihnen lauf
Aufenthaltserlaubnis bereits die Erwerbstätigkeit erlaubt ist, benötigen Sie
keine weitere Zustimmung der Ausländerbehörde.
Ob diese Erlaubnis erteilt
wird liegt dabei im Ermessen der Ausländerbehörde.
Gebühren
Auflagenänderung | 50,00 Euro: Erwachsene 25,00 Euro: Minderjährige |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Auflagenänderung bezüglich der Nebentätigkeit? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sowie des dazugehörigen Zusatzblattes
> Fragebogen Selbstständige mit den darin geforderten Dokumenten Fragebogen Selbstständige (pdf , 523KB)Download Link
> Honorarverträge oder Ähnliches (soweit vorhanden)
> Gewerbeanmeldung (soweit vorhanden)
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |