Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG

Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG

FAQ

Ausreisepflichtige Personen (Duldung)

Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration nach § 25b AufenthG

Diese Aufenthaltserlaubnis soll geduldeten Ausländern, die sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert haben, erteilt werden.

Voraussetzungen
Grundvoraussetzung ist, dass der Ausländer – geduldet oder Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts ist, 
– sich seit mindestens 6 Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer        Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufhält,
          Reduzierung auf 4 Jahre bei häuslicher Gemeinschaft mit einem                                      minderjährigen ledigen Kind  
– sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt, 
– über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt, 
– seinen Lebensunterhalt überwiegend sichert, 
– über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (A2) verfügt und 
– bei Kindern im schulpflichtigen Alter muss der tatsächliche Schulbesuch nachgewiesen werden. 
Weitere Voraussetzungen: – Klärung der Identität 
– Erfüllung der Passpflicht 
Ausländer, die ihre Abschiebung durch vorsätzlich falsche Angaben, durch aktive Identitätstäuschung oder Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen verhindert oder verzögert haben, sind von der Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen.

Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Als Nachweis der Grundkenntnisse genügt in jedem Fall die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs. Ausländer, die am Integrationskurs nicht oder nicht erfolgreich teilgenommen haben, können auch die Abschlusstests des Integrationskurses auf freiwilliger Basis ablegen, um den Nachweis der Grundkenntnisse zu erbringen. Es besteht ferner die Möglichkeit isoliert nur am Orientierungskurs oder sogar nur am bundeseinheitlichen Test "Leben in Deutschland" teilzunehmen, um so den Nachweis über die Grundkenntnisse zu erbringen.
Ein entsprechender Nachweis gilt auch als erbracht, wenn der Ausländer über einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule, eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium verfügt.

Sicherung des Lebensunterhalts
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert wird oder bei der Betrachtung der bisherigen Schul-, Ausbildungs-, Einkommens- sowie der familiären Lebenssituation zu erwarten ist, dass er seinen Lebensunterhalt prognostisch in der Zukunft sichern wird.

Der Lebensunterhalt ist überwiegend gesichert, wenn durch Erwerbstätigkeit ein Einkommen erwirtschaftet wird, dass einen gegebenenfalls bestehenden Sozialleistungsanspruch übersteigt. Ein ergänzender Leistungsbezug ist unschädlich, darf allerdings nicht höher sein, als das erwirtschaftete Einkommen.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird längstens für zwei Jahre erteilt und verlängert.

Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt in der Regel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (unselbständig und selbständig).

Gebühren für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 100,00 Euro: Erwachsene
50,00 Euro: Kinder und Jugendliche

*Gebührenfrei bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz.

Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG?

Um Ihren möglichen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis geltend zu machen, können Sie mit dem untenstehenden Kontaktformular einen vollständigen Antrag an die zuständige Abteilung übermitteln. 

Vorbereitung der Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen müssen im Rahmen der Antragstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrages ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Formular kann nicht zwischengespeichert werden.  

Bitte bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf das Formular klicken!

 > gültiger Nationalpass/Identitätsnachweis


> schulpflichtiges Kind? = Nachweis Schulbesuch

> Mietvertrag

> Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate

> Sprachzertifikat A2

> Test „Leben in Deutschland"

> Loyalitätserklärung

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link