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FAQ

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Aufenthaltserlaubnis für au-pair

Wenn Sie in Deutschland als Au-Pair in einer Gastfamilie tätig werden möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Voraussetzungen für die Beschäftigung als Au-Pair
Um eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-Pair erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:  – Alter: 18 – 26 Jahre (bei der Antragstellung darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet sein) 
– Keine vorherige Beschäftigung als Au-Pair 
– Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 des GER 
– Es darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Au-Pair und der Gastfamilie bestehen 
– mindestens ein minderjähriges Kind in der Gastfamilie 
– In der Gastfamilie ist Deutsch Muttersprache (wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Zustimmung erteilt werden, wenn das Au-Pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt) 
– Ausreichender Krankenversicherungsschutz – Für das Au-Pair muss in Deutschland eine Versicherung für den Fall von Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall abgeschlossen werden 

Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.

Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und innerhalb der ersten 90 Tage die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Vorgehen nach der Einreise
Sofern Ihr Visum zum Zweck der Beschäftigung als Au-Pair für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthaltes gültig ist, müssen Sie keinen Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen.

Sind Sie ohne Visum eingereist oder ist dieses nur für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr gültig gilt folgendes:

Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Beschäftigung als Au-Pair muss mindestens sechs Monate dauern. Die Aufenthaltserlaubnis zum Beschäftigung als Au-Pair wird für maximal 12 Monate erteilt.
Eine erneute Zulassung als Au-Pair ist auch bei Nichtausschöpfung der Höchstdauer grundsätzlich nicht möglich.

Weitere Informationen
Die wöchentliche Arbeitszeit darf 30 Stunden (max. sechs Stunden täglich – einschließlich Babysitting) nicht überschreiten.

Als Freizeit ist mindestens ein freier Tag pro Woche (davon mindestens ein Sonntag im Monat und mindestens vier freie Abende pro Woche) sowie Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Ausflüge; bezahlter Erholungsurlaub von vier Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr, zwei Werktage pro vollem Monat) zu gewähren.

Das durch die Gastfamilie an das Au-Pair zu zahlende Taschengeld beträgt 280 Euro pro Monat.

Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist durch die Gastfamilie vor der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis einzuholen.

Zentrale Anlaufstellen zur Klärung von Fragen und bei Beschwerden  Erste Ansprechebene in Notfällen ist zunächst die Vermittlungsagentur, die die Au-Pair-Stelle vermittelt hat. Sie übernimmt die Vorbereitung, Vermittlung und Betreuung von Au-Pair-Aufenthalten. Die Gütergemeinschaft Au-Pair vergibt ein Gütesiegel an Agenturen, die Standards erfüllen, welche bei der Vermittlung von Au-Pairs gewährleistet sein sollten. Das Ziel ist eine Verbesserung von Qualität und Transparenz für Gastfamilien und für an einem Au-Pair-Aufenthalt interessierte junge Menschen zu erreichen. 

Rund um die Uhr und als erste Hilfe steht für Au-Pairs die Hotline der Aupair Society e.V.External Link zur Verfügung. Diese ist auch in dem Infoblatt der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt. Die dem Verband angeschlossenen Mitgliedsorganisationen sind seit vielen Jahren in der Vermittlung und Betreuung von Au-Pairs tätig und verpflichten sich dabei ebenfalls zur Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards.

Der in Frettenheim ansässige Verein Au-Pair-Hilfe e.V.External Link  leistet Unterstützung in Form von Essen, Kleidung, vorübergehender Unterbringung und zur Not auch durch Abholung durch die Polizei bzw. durch Organisation und Finanzierung des Fortzugs aus der Gastfamilie.
Die Anlaufstellen für Au-Pairs, die zu Arbeiten gezwungen werden, die nicht im Vertrag vorgesehen sind, entsprechen den genannten Stellen. Spezialisierte Beratung leistet in diesem Fall das Projekt „Faire Mobilität“ des DGB in Frankfurt am Main. Dieses berät mehrsprachig in 11 Sprachen und hat einen mehrsprachigen Internetauftritt mit 6 Sprachen. 
Die Bundesagentur für Arbeit informiert über Rechte und Pflichten sowie die zertifizierten Agenturen per Hotline und über das Infoblatt in englischer SpracheExternal Link und in deutscher SpracheExternal Link

 

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis  100,00 Euro

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! 

> Gültiger Nationalpass


> Biometrisches Passfoto,
nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Beschäftigung als Au-Pair inkl. Zusatzblatt, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels

> Au-Pair Vertrag

> Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder Fragebogen Gastfamilie AuPair Fragebogen (pdf , 315KB)Download Link

> Sprachzertifikat mind. A1: Bitte laden Sie an dieser Stelle Ihr anerkanntes Sprachzertifikat hoch. Zugelassen sind folgende Zertifikate folgender Anbieter •Goethe-Institut e.V.,• telc GmbH, • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD),• TestDaF-Institut e.V.

> Ausreichender Kranken- und Unfallversicherungsschutz

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