Arbeitgeberwechsel
antrag auf Arbeitgeberwechsel oder die Anpassung der nebenbestimmungen
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung sind, sind Sie in der ersten Zeit an Ihren Arbeitgeber gebunden. Möchten Sie den Arbeitgeber wechseln, bedarf dies der Zustimmung der Ausländerbehörde. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.
Wenn Sie im Besitz einer Blauen Karte EU sind, melden Sie den Arbeitgeberwechsel bitte hierInternal Link.
Bindung
an den Arbeitgeber
Innerhalb der ersten zwei
Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sie an Ihren
Arbeitgeber gebunden. In den Nebenbestimmungen der Aufenthaltserlaubnis wird
vermerkt, dass Ihnen die Tätigkeit nur bei diesem Arbeitgeber erlaubt ist.
Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln wollen, ist dies nur mit der Zustimmung
der Ausländerbehörde erlaubt.
Sollten Sie die
Voraussetzungen des § 9 BeschV bereits erfüllen, kann die Arbeitgeberbindung
aus den Nebenbestimmungen gestrichen werden.
Gebühren
des Arbeitgeberwechsels/ Anpassung der Nebenbestimmungen:
Für den Wechsel des Arbeitgebers oder die Anpassung der
Nebenbestimmungen wird keine Gebühr erhoben.
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sowie des dazugehörigen Zusatzblattes/ Fiktionsbescheinigung
> Aktueller Rentenversicherungsverlauf – Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (eservice-drv.de)External LinkExternal LinkExternal Link
> Nur bei Arbeitgeber- oder Positionswechsel sowie bei Ausbildungsplatzwechsel: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Link
> Nur bei Arbeitgeberwechsel: Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
> Die letzten drei Gehaltsabrechnungen
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
> Akademischer Abschluss: Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses und der Hochschule beizufügen. AnabinExternal Link
> Berufsausbildungsabschluss: Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung beizufügen.
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |