Aushändigung oder Rückgabe von Personaldokumenten

Aushändigung oder Rückgabe von Personaldokumenten

FAQ

Asyl + Humanitäre Aufenthalte u. Familienangehörige

Aushändigung oder Rückgabe von Personaldokumenten

Während des Asylverfahrens sind Personaldokumente, insbesondere Nationalpässe, bei der Ausländerbehörde zu hinterlegen.
Bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss des Asylverfahrens werden alle Personaldokumente wieder ausgehändigt. In Ausnahmefällen können die Personaldokumente auch während des Asylverfahrens vorübergehend ausgehändigt werden, z.B. zum Zweck der Eheschließung.

Sollten Sie einen Passersatz der Ausländerbehörde erhalten haben und mittlerweile einen Nationalpass besitzen, ist der Passersatz ebenfalls an die Ausländerbehörde zurückzugeben. Hierfür reicht ein Übertrag aus, sofern Sie noch einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Bitte gehen Sie hierfür auf folgende SchaltflächeInternal Link.

In jedem Fall ist eine persönliche Vorsprache notwendig, da Pässe aus Sicherheitsgründen nicht postalisch versendet werden dürfen.

Wie erhalte ich einen Termin auf Aushändigung oder Rückgabe von Personaldokumenten?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.


Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Kopie des aktuell gültigen Ausweisdokumentes


> Formlose Erklärung von Ihnen über den Grund der Abgabe oder Ausgabe von Personaldokumenten  

> Nachweise, die den Grund der Abgabe oder Ausgabe von Personaldokumenten belegen (sofern vorhanden)

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link