Ehemalige Deutsche

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FAQ

Besondere Aufenthalte

Ehemalige Deutsche

Ehemalige deutsche Staatsangehörige, die zum Zeitpunkt des Verlusts Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit seit einem Jahr Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Halten Sie sich bereits seit fünf Jahren im Bundesgebiet auf und haben Sie während des gesamten Zeitraumes die deutsche Staatsangehörigkeit besessen, haben Sie zum Zeitpunkt des Verlustes sogar die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten.

Der Antrag auf Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels ist innerhalb von sechs Monaten, nachdem Sie vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Kenntnis erlangt haben, zu stellen.

 

Bitte beachten Sie: Die Ausländerbehörde kann erst tätig werden, wenn der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit vom Standesamt abschließend geprüft und die Änderung vom Bürgeramt auch eingetragen wurde. 


Ehemalige Deutsche, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können im Einzelfall ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1 des GER) verfügen. Sie müssen glaubhaft darlegen, dass eine fortbestehende Bindung an Deutschland vorliegt. Die Ausländerbehörde entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

In allen Fällen ist der Lebensunterhalt in der Regel vollumfänglich zu sichern.

Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 38 AufenthG berechtigt uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel erstmalig für drei Jahre erteilt, sofern der Lebensunterhalt vollumfänglich gesichert ist und kann verlängert werden.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis  100,00 Euro: Erwachsene
50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis  93,00 Euro: Erwachsene
46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die folgenden Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
 
> Bestehender Aufenthaltstitel samt Zusatzblatt und/oder Fiktionsbescheinigung (optional, kein Pflichtdokument)

> Bei Beschäftigten: Arbeitgeberbescheinigung aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link 

> Bei Beschäftigten: Gehaltsabrechnungen aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse (Bei Verlängerung)

> Bei Beschäftigten: Arbeitsverträge aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse (bei Verlängerung)

> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung.

> Sonstige Einkommensnachweise wie Unterhalt/Kindergeld/Kinderzuschlag/Renteneinkünfte etc. (sofern vorhanden)

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung

> Nachweise über den Erwerb (bei Einbürgerung) und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sowie den früheren Aufenthaltszeiten im Bundesgebiet

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link