Ehemalige Deutsche
Ehemalige deutsche Staatsangehörige, die zum Zeitpunkt des
Verlusts Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, können unter
bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Verlustes der deutschen
Staatsangehörigkeit seit einem Jahr Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im
Bundesgebiet haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Halten Sie
sich bereits seit fünf Jahren im Bundesgebiet auf und haben Sie während des
gesamten Zeitraumes die deutsche Staatsangehörigkeit besessen, haben Sie zum
Zeitpunkt des Verlustes sogar die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu
erhalten.
Der Antrag auf Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels ist
innerhalb von sechs Monaten, nachdem Sie vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Kenntnis erlangt haben, zu stellen.
Bitte beachten Sie: Die Ausländerbehörde kann erst tätig werden, wenn der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit vom Standesamt abschließend geprüft und die Änderung vom Bürgeramt auch eingetragen wurde.
Ehemalige Deutsche, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im
Ausland haben, können im Einzelfall ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis
erhalten, wenn sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1 des
GER) verfügen. Sie müssen glaubhaft darlegen, dass eine fortbestehende Bindung
an Deutschland vorliegt. Die Ausländerbehörde entscheidet im pflichtgemäßen
Ermessen über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
In allen Fällen ist der Lebensunterhalt in der Regel
vollumfänglich zu sichern.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 38 AufenthG berechtigt
uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit.
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der
Regel erstmalig für drei Jahre erteilt, sofern der Lebensunterhalt
vollumfänglich gesichert ist und kann verlängert werden.
Gebühren
der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis | 100,00 Euro: Erwachsene 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro: Erwachsene 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die folgenden Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Bestehender Aufenthaltstitel samt Zusatzblatt und/oder Fiktionsbescheinigung (optional, kein Pflichtdokument)
> Bei Beschäftigten: Arbeitgeberbescheinigung aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link
> Bei Beschäftigten: Gehaltsabrechnungen aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse (Bei Verlängerung)
> Bei Beschäftigten: Arbeitsverträge aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse (bei Verlängerung)
> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung.
> Sonstige Einkommensnachweise wie Unterhalt/Kindergeld/Kinderzuschlag/Renteneinkünfte etc. (sofern vorhanden)
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung
> Nachweise über den Erwerb (bei Einbürgerung) und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sowie den früheren Aufenthaltszeiten im Bundesgebiet
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