Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU Arbeitnehmer und Familienangehörige

Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU Arbeitnehmer und Familienangehörige

FAQ

Unbefristete Aufenthalte

Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (unbefristet) - Arbeitnehmer und Familienangehörige

Wenn Sie sich bereits seit mehreren Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt werden. Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Achtung: Sollten Sie die unten aufgelisteten Voraussetzungen noch nicht erfüllen, wählen Sie bitte die für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.

Dieser Titel ermöglicht es nicht in einem anderen EU Land zu arbeiten oder zu leben ohne, dass Sie in dem zweiten EU Land einen zusätzlichen Aufenthaltstitel beantragen und besitzen.

Vorteile der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU berechtigt Sie sich in fast allen EU-Mitgliedsstaaten (außer Irland und Dänemark) unter erleichterten Voraussetzungen niederzulassen.
Sie dürfen sich zudem für einen längeren Zeitraum außerhalb Deutschlands aufhalten, ohne das die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt:
Innerhalb der EU (außer Irland und Dänemark):     bis zu sechs Jahre
Außerhalb der EU (oder in Irland und Dänemark):                             bis zu zwölf Monate, als ehemaliger Besitzer einer Blauen karte EU bis zu 24 Monate

Voraussetzungen
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind in § 9a AufenthG geregelt.
Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
– Ihr Lebensunterhalt ist auf Dauer gesichert (Arbeitsvertrag mit abgeschlossener Probezeit, Krankenversicherung) Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe).

Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
Es stehen keine offenen Strafverfahren aus. Bereits verurteilte Straftaten werden im Einzelfall bewertet.
– Sie verfügen über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.)
– Sie haben den Einbürgerungstest oder Test Leben in Deutschland erfolgreich abgeschlossen
– Sie verfügen über ausreichend Wohnraum (mindestens 9 qm pro im Haushalt lebender Person)
– Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen

Dauer der Erteilung und Erwerbstätigkeit
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist unbefristet gültig. Beachten Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen erlischt.

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU 109,00 Euro
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.   

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann zwischengespeichert werden, es ist jedoch empfehlenswert, alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen zu haben.

 

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

 

> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis und des, falls vorhanden, dazugehörigen Zusatzblattes

> Arbeitsvertrag aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse

> Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse

> Gehaltsabrechnungen – Es sind die letzten drei Gehaltsabrechnungen aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse vorzulegen

> Aktueller Rentenversicherungsverlauf Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (eservice-drv.de)External LinkExternal LinkExternal Link, bei privater Rentenversicherung ist ein adäquater Nachweis vorzulegen

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Kontoauszug über die letzten drei Mietzahlungen

> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

> Sprachzertifikat Niveau B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.)

> Zertifikat des Einbürgerungstests oder Test Leben in Deutschland

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link