Eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten nach § 31
Im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft können Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten, wenn
Die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat |
ODER |
Die Bezugsperson gestorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und der Nachziehende im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU war |
Von der Voraussetzung des dreijährigen Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft kann abgesehen werden, wenn es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. Dies ist z.B. bei Fällen von häuslicher Gewalt der Fall. Diese muss jedoch nachweislich belegt werden (z.B. durch Strafanzeigen).
Innerhalb des ersten Jahres steht ein möglicher
Leistungsbezug der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht entgegen. Dies soll
es Ihnen ermöglichen nach der Beendigung der Ehe eine eigene Existenz
aufzubauen. Im Anschluss an das erste Jahr ist der Lebensunterhalt jedoch
vollumfänglich zu sichern.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG berechtigt
uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit.
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wird in der
Regel erstmalig für ein Jahr erteilt kann verlängert werden, sofern der
Lebensunterhalt vollumfänglich gesichert ist.
Gebühren
der Aufenthaltserlaubnis:
Wechsel des Aufenthaltszwecks | 98,00 Euro |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die folgenden Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Bestehender Aufenthaltstitel samt Zusatzblatt und/oder Fiktionsbescheinigung
> Arbeitgeberbescheinigung aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link (Bei Verlängerung)
> Gehaltsabrechnungen aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse (Bei Verlängerung)
> Arbeitsverträge aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse (bei Verlängerung)
> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung.
> Sonstige Einkommensnachweise wie Unterhalt/Kindergeld/Kinderzuschlag/Renteneinkünfte etc. (sofern vorhanden)
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung
> Scheidungsurteil/ Sterbeurkunde
> Schreiben mit Begründung der außergewöhnlichen Härte sowie ausführliche und aktuelle Unterlagen, aus denen die Gründe hervorgehen (falls vorhanden)
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