Forscher/Mobile Forscher

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Arbeitnehmer + Familienangehörige

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Aufenthaltserlaubnis für forscher und Mobile Forscher

Wenn Sie in Deutschland einer Beschäftigung als Forscherin oder Forscher nachgehen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Forschung
Um eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten zu können, müssen Sie eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung vorlegen.

Einen Vordruck der Aufnahmevereinbarung erhalten Sie hier: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Aufnahmevereinbarung (Hosting agreement) nach § 18d AufenthaltsgesetzExternal Link

Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Forschung dürfen Sie als Wissenschaftler und Wissenschaftlerin auch Lehrtätigkeiten ausführen.

Die Forschungseinrichtung verpflichtet sich schriftlich zur Übernahme Ihrer Lebenshaltungs- und Ausreisekosten, die bei öffentlichen Stellen anfallen können. Dies gilt für bis zu sechs Monate nach Beendigung der Forschungstätigkeit. Wird Ihre Forschungstätigkeit überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert, entfällt diese Bestimmung.

Sollten Sie keine Aufnahmevereinbarung vorlegen können, nutzen Sie zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bitte die Schaltfläche „Erteilung/ Verlängerung“ auf der vorherigen Seite.

Kurzfristige Mobilität
Sofern Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung nach der Richtlinie (EU) 2016/801 eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen, dürfen Sie sich für bis zu 180 Tage innerhalb von 360 Tagen zur Forschung in Deutschland aufhalten. Sie benötigen hierfür keine Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzung ist allerdings, dass die aufnehmende Forschungseinrichtung vor Ihrer Einreise eine Mitteilung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sendet. 

Informationen zur Mitteilung an das BAMF erhalten Sie hier BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Mobilität als Wissenschaftler

Langfristige Mobilität
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung nach der Richtlinie (EU) 2016/801 eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen und einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen innerhalb von 360 Tagen zu Forschungszwecken in Deutschland planen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Mobiler Forscher erhalten.

Auch in diesem Falle wird die Aufnahmevereinbarung der anerkannten Forschungseinrichtung benötigt.

Einreise/Visum

Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.

Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn der Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis zur Forschung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Forschung wird analog der Aufnahmevereinbarung, jedoch mindestens für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100,00 Euro
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 Euro
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass


> Biometrisches Passfoto;
nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Forschung inkl. Zusatzblatt sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels
Falls vorhanden: Aufenthaltstitel zur Forschung eines anderen EU-Landes

> Aufnahmevereinbarung Aufnahmevereinbarung für Forscher (pdf , 225KB)Download Link

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link