Schulbesuch für Jugendliche ohne Eltern in Deutschland

Schulbesuch für Jugendliche ohne Eltern in Deutschland

FAQ

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Schulbesuch/-Austausch Jugendlicher ohne Eltern in Deutschland

Zum Schulbesuch kann in der Regel ab der 9. Klasse eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Bei einem Schüleraustausch kann der Aufenthalt auch für untere Klassenstufen ermöglicht werden.

Bei minderjährigen Personen ist eine schriftliche, notariell beglaubigte Einverständniserklärung der personensorgeberechtigten Eltern notwendig.

Schüleraustausch
Der Schüleraustausch dient der Förderung der Sprachkenntnisse und des persönlichen Kennenlernens anderer Länder und Kulturen.
Beim Schüleraustausch ist kein unmittelbarer Austausch von Schülern erforderlich. Beim Schüleraustausch handelt es sich um einen zeitlich befristeten Schulaufenthalt, der in der Regel eine Dauer von einem Jahr nicht überschreitet und oftmals über Schüleraustauschorganisationen durchgeführt wird. 
Der zeitlich begrenzte Schüleraustausch kann durch eine Schüleraustauschorganisation, einen Träger der freien Jugendhilfe, eine deutsche Schule oder eine sonstige öffentliche Stelle in Zusammenarbeit mit einer Schule oder öffentlichen Stelle in dem anderen Staat vereinbart worden sein.
Auch privat oder kommerziell organisierte Schüleraustausche sind möglich.

Schulbesuch
Es muss sich entweder um eine
– öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung oder
– um eine Schule, die nicht oder nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und die die Schüler auf internationale Abschlüsse., Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet, handeln.
Bei allen Schultypen muss eine Zusammensetzung aus Schülern verschiedener Nationalitäten gewährleistet sein.

Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.

Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn des Schulbesuchs/ Schüleraustausches die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 

50,00 Euro: Kinder und Jugendliche

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass


> Biometrisches Passfoto;
nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Schüleraustausches /Schulbesuchs inkl. Zusatzblatt, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels

> Bescheinigung der Schule / Vereinbarung oder Vertrag über den Schüleraustausch

> Sicherung des Lebensunterhaltes:
Austauschschüler: Schriftliche Erklärung der Gasteltern, dass Unterkunft, Beköstigung und Taschengeld gewährt werden
Schulbesuch ohne Schüleraustausch: Sperrkonto bei einer deutschen Bank mit einem Guthaben von 934,00 Euro für jeden Monat (z.B. 11208,00 Euro bei 12 Monaten Schulbesuch) oder Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte auf amtlichem Vordruck oder Erklärung der Eltern, für die Dauer des Schulbesuchs den Lebensunterhalt zu sichern (Nachweise über die Einkommenssituation der Eltern sowie Passkopien sind beizufügen)

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein.
Schüleraustausch: Reisekrankenversicherung
Schulbesuch: Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.

> Bei Minderjährigen: schriftliche, notariell beglaubigte Einverständniserklärung der personensorgeberechtigten Personen. Bei unter 16-jährigen ist eine erwachsene, verantwortliche Betreuungsperson zu benennen

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