Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG und deren Familienangehörige
Wenn Sie sich bereits seit
mehreren Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, kann
Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
erteilt werden. Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU handelt es sich um
einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für
Sie aufgelistet.
Achtung: Sollten Sie die unten aufgelisteten Voraussetzungen
noch nicht erfüllen, wählen Sie bitte die für die Verlängerung der
Aufenthaltserlaubnis vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.
Dieser Titel ermöglicht es nicht in einem anderen EU
Land zu arbeiten oder zu leben ohne, dass Sie in dem zweiten EU Land einen zusätzlichen
Aufenthaltstitel beantragen und besitzen.
Vorteile
der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU berechtigt Sie sich in
fast allen EU-Mitgliedsstaaten (außer Irland und Dänemark) unter erleichterten
Voraussetzungen niederzulassen.
Sie dürfen sich zudem für einen längeren Zeitraum außerhalb
Deutschlands aufhalten, ohne das die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt:
Innerhalb der EU (außer Irland und Dänemark) | bis zu sechs Jahre |
Außerhalb der EU (oder Irland und Dänemark) | bis zu zwölf Monate, als ehemaliger Besitzer einer Blauen karte EU bis zu 24 Monate |
Voraussetzungen
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind in § 9a AufenthG geregelt.
– Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis. |
– Ihr Lebensunterhalt ist auf Dauer gesichert (Arbeitsvertrag mit abgeschlossener Probezeit, Krankenversicherung) Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden. |
– Es stehen keine offenen Strafverfahren aus. Bereits verurteilte Straftaten werden im Einzelfall bewertet. |
– Sie verfügen über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.). |
– Sie haben den Einbürgerungstest oder Test Leben in Deutschland erfolgreich abgeschlossen. |
– Sie verfügen über ausreichend Wohnraum (mindestens 9 qm pro im Haushalt lebender Person). |
– Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen. |
Dauer
der Erteilung und Erwerbstätigkeit
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist unbefristet gültig.
Beachten Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen erlischt.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU berechtigt zur
uneingeschränkten Erwerbstätigkeit.
Gebühren
der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU:
Für die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU | 109,00 Euro: Erwachsene |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU?
Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung
vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei
Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann zwischengespeichert werden, es ist jedoch empfehlenswert, alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen zu haben. Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis und des, falls vorhanden, dazugehörigen Zusatzblattes
> Arbeitsvertrag aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse
> Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse
> Gehaltsabrechnungen – Es sind die letzten drei Gehaltsabrechnungen aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse vorzulegen
> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung.
> Sonstige Einkommensnachweise wie z.B. Kindergeld/Kinderzuschlag/Unterhaltsvorschuss/Renteneinkünfte (von Ihnen und Ihrem Ehegatten)
> Aktueller Rentenversicherungsverlauf Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (eservice-drv.de)External LinkExternal Link, bei privater Rentenversicherung ist ein adäquater Nachweis vorzulegen
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Kontoauszug über die letzten drei Mietzahlungen
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
> Sprachzertifikat Niveau B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.)
> Zertifikat des Einbürgerungstests oder Test Leben in Deutschland
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |