Working Holiday
Wenn Sie in Deutschland an einem Working-Holiday- oder
Youth-Mobility-Programm teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis
zu diesem Zweck. Bevor Sie zur
Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.
Working Holiday und
Youth-Mobility
Das Working-Holiday oder
Youth-Mobility-Programm basiert auf Abkommen zwischen Deutschland und
verschiedenen anderen Staaten. Das Programm dient dazu jungen Menschen im Alter
von 18 bis 30 Jahren (Australier bis 31, Kanadier bis 35 Jahren) die Möglichkeit
zu einem Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes geben.
Sie ermöglichen Aufenthalte von bis zu 12 Monaten
Mit folgenden Staaten bestehen entsprechende
Abkommen:
Argentinien, Australien, Brasilien, Chile,
Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea, Taiwan und Uruguay
Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem
entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen
Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.
Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel bei jeder
deutschen Auslandsvertretung, die zur Visumerteilung befugt ist, beantragen.
Koreanische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel ausschließlich
bei der Botschaft Seoul, Taiwaner ausschließlich beim Deutschen Institut
Taipei beantragen.
Wegen des besonderen Status
der Sonderverwaltungsregion Hongkong können die notwendigen Visa
ausschließlich beim Generalkonsulat Hongkong beantragt werden. Die
Antragsteller müssen in der Sonderverwaltungsregion Hongkong ansässig sein.
Brasilianische Staatsangehörige können den erforderlichen
Aufenthaltstitel ausschließlich bei den deutschen Auslandsvertretungen in
Brasilien beantragen.
Ausnahmen eines Visums:
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, und Neuseeland können
auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und innerhalb der ersten 90 Tage
nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie haben jedoch
trotzdem die Möglichkeit vor Ihrer Einreise ein Visum bei der deutschen
Auslandsvertretung zu erhalten. Somit könnten Sie auf die Vorsprache bei der
Ausländerbehörde in Deutschland verzichten.
Vorgehen nach der Einreise
Sofern Ihr Visum zum Zweck des
Working Holiday für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthaltes gültig ist, müssen
Sie keinen Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen.
Sind Sie ohne Visum eingereist
oder ist dieses nur für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr gültig gilt
folgendes:
Im ersten Schritt müssen Sie
Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie
über das Bürgeramt Frankfurt am Main.
Anschließend müssen Sie
innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei
Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag
auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser
Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle
Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens
durch.
Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Teilnahme
am Working-Holiday-Programm wird für maximal 12 Monate erteilt.
Kanadische Staatsangehörige
können zwei Mal am Youth-Mobility-Programm teilnehmen.
Erwerbstätigkeit
In welchem Rahmen Ihnen die
Erwerbstätigkeit erlaubt ist richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit.
Informationen hierzu erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem
Heimatland.
Grundsätzlich lässt sich
jedoch sagen, dass die Aufenthaltserlaubnis zum Working Holiday zur Ausübung
von Aushilfs- und Ferienjobs berechtigt.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis | 100,00 Euro |
Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer
Aufenthaltserlaubnis? Vorbereitung Unterlagen: Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben. Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Working Holiday inkl. Zusatzblatt, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels
> Nachweis über ausreichend eigene finanzielle Mittel (mindestens 2000 € + Rückflugticket oder 4000 €, wenn kein Rückflugticket vorhanden ist)
> Ausreichender Versicherungsschutz: Nachweis einer für Deutschland gültigen Krankenversicherung, die auch Krankenhausbehandlung und Rücktransport in das jeweilige Herkunftsland beinhaltet (Deckungssumme mindestens 30.000 €).
> Kanadische Staatsangehörige: Nachweis einer in Deutschland gültigen Haftpflichtversicherung
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