Working Holiday

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FAQ

Ich möchte einen Antrag stellen

Working Holiday

Wenn Sie in Deutschland an einem Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Working Holiday und Youth-Mobility
Das Working-Holiday oder Youth-Mobility-Programm basiert auf Abkommen zwischen Deutschland und verschiedenen anderen Staaten. Das Programm dient dazu jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren (Australier bis 31, Kanadier bis 35 Jahren) die Möglichkeit zu einem Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes geben. Sie ermöglichen Aufenthalte von bis zu 12 Monaten

Mit folgenden Staaten bestehen entsprechende Abkommen:

Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea, Taiwan und Uruguay

Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.

Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel bei jeder deutschen Auslandsvertretung, die zur Visumerteilung befugt ist, beantragen.

Koreanische Staatsangehörige können den Aufenthaltstitel ausschließlich bei der Botschaft Seoul, Taiwaner ausschließlich beim Deutschen Institut Taipei beantragen.

Wegen des besonderen Status der Sonderverwaltungsregion Hongkong können die notwendigen Visa ausschließlich beim Generalkonsulat Hongkong beantragt werden. Die Antragsteller müssen in der Sonderverwaltungsregion Hongkong ansässig sein.

Brasilianische Staatsangehörige können den erforderlichen Aufenthaltstitel ausschließlich bei den deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien beantragen.

Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, und Neuseeland können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und innerhalb der ersten 90 Tage nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie haben jedoch trotzdem die Möglichkeit vor Ihrer Einreise ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung zu erhalten. Somit könnten Sie auf die Vorsprache bei der Ausländerbehörde in Deutschland verzichten.

Vorgehen nach der Einreise
Sofern Ihr Visum zum Zweck des Working Holiday für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthaltes gültig ist, müssen Sie keinen Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen.

Sind Sie ohne Visum eingereist oder ist dieses nur für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr gültig gilt folgendes:

Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Teilnahme am Working-Holiday-Programm wird für maximal 12 Monate erteilt.
Kanadische Staatsangehörige können zwei Mal am Youth-Mobility-Programm teilnehmen.

Erwerbstätigkeit
In welchem Rahmen Ihnen die Erwerbstätigkeit erlaubt ist richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit. Informationen hierzu erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.

Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass die Aufenthaltserlaubnis zum Working Holiday zur Ausübung von Aushilfs- und Ferienjobs berechtigt.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 100,00 Euro 

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass


> Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Working Holiday inkl. Zusatzblatt, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels

> Nachweis über ausreichend eigene finanzielle Mittel (mindestens 2000 € + Rückflugticket oder 4000 €, wenn kein Rückflugticket vorhanden ist)

> Ausreichender Versicherungsschutz: Nachweis einer für Deutschland gültigen Krankenversicherung, die auch Krankenhausbehandlung und Rücktransport in das jeweilige Herkunftsland beinhaltet (Deckungssumme mindestens 30.000 €).

> Kanadische Staatsangehörige: Nachweis einer in Deutschland gültigen Haftpflichtversicherung

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