Niederlassungserlaubnis für Arbeitnehmer und deren Familienangehörige

Niederlassungserlaubnis für Arbeitnehmer und deren Familienangehörige

FAQ

Unbefristete Aufenthalte

Niederlassungserlaubnis (unbefristet) Arbeitnehmer + Familienangehörige

Niederlassungserlaubnis für Arbeitnehmer und deren Familienangehörige

Wenn Sie sich bereits seit mehreren Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Achtung: Sollten Sie die unten aufgelisteten Voraussetzungen noch nicht erfüllen, wählen Sie bitte die für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.

Voraussetzungen

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind in § 9 AufenthG geregelt:
Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis. 

Ihr Lebensunterhalt ist auf Dauer gesichert (Arbeitsvertrag mit abgeschlossener Probezeit, Krankenversicherung)
Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe).

Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.

Altersvorsorge: Sie können mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachweisen.
Es stehen keine offenen Strafverfahren aus. Bereits verurteilte Straftaten werden im Einzelfall bewertet.
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung.
Sie verfügen über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1des GER (DSH/TestDaf/Telc).
Sie haben den Einbürgerungstest (Test Leben in Deutschland) erfolgreich abgeschlossen.
Sie verfügen über ausreichend Wohnraum (mindestens 9 qm pro im Haushalt lebender Person).

Es müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Niederlassungserlaubnis erhalten zu können. Personengruppen für die Vergünstigungen bestehen, werden im Folgenden aufgelistet. Sollten Sie zu einer dieser Personengruppen gehören, ist es nicht notwendig die allgemeinen Voraussetzungen zu erfüllen. Es müssen jedoch auch hier alle der speziellen Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Vergünstigungen für Inhaber einer Blauen Karte EU:

– Sie sind seit 27 bzw. 21 Monaten im Besitz einer Blauen Karte.
– Sie verfügen über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/Goethe-Institut e.V.):
Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten möglich.
– Sie verfügen über Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/Goethe-Institut e.V.)
Niederlassungserlaubnis bereits nach 27 Monaten möglich.
– Altersvorsorge: Entsprechend Ihrer Sprachkenntnisse können Sie mindestens 27 oder 21 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachweisen.
– Ihr Lebensunterhalt ist auf Dauer gesichert (unbefristeter Arbeitsvertrag mit abgeschlossener Probezeit, Krankenversicherung)
Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe).
– Sie haben den Einbürgerungstest (Test Leben in Deutschland) erfolgreich abgeschlossen.
Sie verfügen über ausreichend Wohnraum (mindestens 9 qm pro im Haushalt lebender Person).
– Es stehen keine offenen Strafverfahren aus. Bereits verurteilte Straftaten werden im Einzelfall bewertet.

 

Vergünstigungen für Fachkräfte:

– Sie müssen seit mindestens drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit einem Berufsabschluss, einem akademischen Abschluss oder in der Forschung besitzen (§ 18a, § 18b oder § 18d Aufenthaltsgesetz).
Die Frist verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
– Sie sind weiterhin als Fachkraft beschäftigt. 
– Sie können mindestens 36 Monate (24 Monate bei abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium in Deutschland) Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachweisen.
Sie verfügen über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/Goethe-Institut e.V.).
Sie haben den Orientierungskurs (Test Leben in Deutschland) erfolgreich abgeschlossen.
– Sie verfügen über ausreichend Wohnraum (mindestens 9 qm pro im Haushalt lebender Person).
– Es stehen keine offenen Strafverfahren aus. Bereits verurteilte Straftaten werden im Einzelfall bewertet.
– Ihr Lebensunterhalt ist auf Dauer gesichert (unbefristeter Arbeitsvertrag mit abgeschlossener Probezeit, Krankenversicherung)
Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe).

 

Dauer der Erteilung und Erwerbstätigkeit
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Beachten Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen (z.B. Wegzug ins Ausland, Auslandsaufenthalt über sechs Monaten) erlischt.

Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit.


Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Erteilung der Niederlassungserlaubnis 113,00 Euro: Erwachsene
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen andere Gebühren gelten.

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:

Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann zwischengespeichert werden, es ist jedoch empfehlenswert, alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen zu haben.

 

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

 

> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis und des, falls vorhanden, dazugehörigen Zusatzblattes/ Fiktionsbescheinigung

> Arbeitsvertrag aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse

> Arbeitgeberbescheinigungen der aktuellen Beschäftigungsverhältnisse Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link

> Die letzten drei Gehaltsabrechnungen aktuellen Beschäftigungsverhältnisse

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Kontoauszug über die letzten drei Mietzahlungen

> Aktueller Rentenversicherungsverlauf Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (eservice-drv.de)External LinkExternal Link, bei privater Rentenversicherung ist ein adäquater Nachweis vorzulegen

> Sprachzertifikat (DSH/TestDaf/Telc/Goethe-Institut e.V.)

> Zertifikat des Orientierungskurses (Test Leben in Deutschland, Einbürgerungstest)

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