VE für Ausländer die sich längerfristig in der BRD aufhalten wollen
Wenn Sie eine Person, die ein Visum braucht, zu Besuch einladen oder ihr einen langen Aufenthalt ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Sollte es sich um einen Besuchsaufenthalt handeln, dann verwenden Sie bitte die dafür vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen SeiteInternal Link.
Voraussetzungen
Als
Verpflichtungsgeber müssen Sie in Frankfurt Ihren Hauptwohnsitz haben und über
ein regelmäßiges, pfändbares Einkommen verfügen. Ihr Nettoeinkommen muss hoch
genug sein, vergleichen Sie hierzu die Pfändungsfreigrenzen zum
Arbeitseinkommen auf der Seite des BundeministeriumsExternal Link.
Besonderheit bei langfristigen Aufenthalten: Haben Sie eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann muss diese länger gültig
sein als die Dauer der Verpflichtung (5 Jahre). Dies gilt nicht für
Unionsbürger oder Staatsangehörige aus der Schweiz, Norwegen, Island und
Lichtenstein.
Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in
Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben (wie Unternehmen).
Vorgehen
zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen, müssen Sie als
Verpflichtungsgeber persönlich bei uns vorbeikommen. Den Antrag auf Abgabe
einer Verpflichtungserklärung können sie auf dieser Seite am Ende der
Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den
Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.
Um welche Kosten geht es?
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für die
Dauer von fünf Jahren, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den
Aufenthalt des Verpflichtungsnehmers in Deutschland entstehen könnten. Dazu
zählen:
Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen,
Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege),
Kosten, die entstehen, falls die Behörden Ihren Besuch zwangsweise in sein
Heimatland zurückschicken müssen oder Kosten von Sozialleistungen, die dem
Staat entstehen (wie für Wohnung/ Versorgung bei Krankheit)
Was kostet die Abgabe einer Verpflichtungserklärung | 29,00 Euro |
Was passiert nach Ausstellung der Verpflichtungserklärung?
Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an die
eingeladene Person senden. Dieser muss das Original dann bei der deutschen
Botschaft oder beim Konsulat in ihrem Heimatland für das Visum vorlegen. Zudem
braucht sie eine Krankenversicherung für Deutschland. Wenn sich der
Verpflichtungsnehmer bereits mit einem gültige Aufenthaltstitel in Deutschland
au
Kann eine Verpflichtungserklärung widerrufen werden?
Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung innerhalb von fünf
Jahren ist nur möglich, wenn Sie eine andere Person finden, die Ihre
Verpflichtung übernimmt, oder die eingeladene Person nachweist, dass ihr
Lebensunterhalt auf andere Weise gesichert ist oder wenn sich der
Aufenthaltszweck des Verpflichtungsnehmers ändert (ausgenommen es handelt sich
um einen Zweckwechsel zu einem humanitären Aufenthalt, hierbei bleibt die VE
bestehen). Der Widerruf muss der Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt
werden. Solange die eingeladene Person keine neue ausreichende Finanzierung
vorlegen kann, sind Sie weiterhin verpflichtet, für die entstehenden Kosten
aufzukommen.
Wie lange wird die Verpflichtungserklärung anerkannt?
Die Verpflichtungserklärung wird in der Regel für bis zu 6
Monate nach ihrer Ausstellung von der deutschen Auslandsvertretung
anerkannt.
Vorbereitung
Unterlagen: Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass (oder dtsch. BPA) von Ihnen und eine Passkopie des Verpflichtungsnehmers (Kopie)
> Sofern der Verpflichtungsgeber ausländischer Nicht-EU-Bürger ist: Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels
> Verpflichtungsgeber ist Arbeitnehmer: 3 aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnungen (auch von Nebentätigkeiten) und vom Ehegatten (falls vorhanden)
> Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link
> Ehegatte des Verpflichtungsgebers: Formular Einverständniserklärung des Ehegatten Einverständniserklärung Verpflichtungserklärung Ehegatte (pdf , 130KB)Download Link
> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt.
> Sonstige Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers wie z.B. Kindergeld/Kinderzuschlag/Unterhaltsvorschuss/Renteneinkünfte (von Ihnen und Ihrem Ehegatten)
> Sofern der Verpflichtungsnehmer bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels ist: Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels mit Zusatzblatt und ggf. Fiktionsbescheinigung
> Ausgefüllte und unterschriebene Belehrung für Verpflichtungsgeber Verpflichtungserklärung Belehrung (pdf , 55KB)Download Link (Belehrung ist erst bei Vorsprache vorzulegen bzw. kann als "sonstiges" Dokument hochgeladen werden)
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |