Maßnahmen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen

Maßnahmen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen

FAQ

Anerkennungsverfahren ausländischer Qualifikationen

Maßnahmen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen

Wenn Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragt haben und Ihnen von der Anerkennungsstelle mitgeteilt wurde, dass für die volle Anerkennung Qualifikationen fehlen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erhalten. Diese dient zur Teilnahme an Qualifizierungsprogrammen im Bundesgebiet.

Ob Sie eine Anerkennung für Ihre Berufsqualifikationen benötigen, erfahren Sie hier: Anerkennung (make-it-in-germany.com)External Link

Voraussetzungen
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist es notwendig, dass Sie bereits einen Defizitbescheid der Anerkennungsstelle erhalten haben. Sie müssen sich zudem bereits erfolgreich für eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme angemeldet haben. Sollte es sich dabei um einen überwiegend praktischen Lehrgang in einem Betrieb handeln, muss dieser Betrieb in einem Weiterbildungsplan darstellen, durch welche konkreten Maßnahmen die von der Anerkennungsstelle aufgezeigten Defizite behoben werden sollen. Außerdem soll der Weiterbildungsplan auch darlegen, welches Gehalt der Betrieb Ihnen während des praktischen Lehrgangs zahlt. In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit der Qualifizierungsmaßnahme zustimmen.

Voraussetzung ist auch, dass Sie über der Qualifizierung entsprechende Sprachkenntnisse (in der Regel auf dem Niveau A2 des GER) vorweisen können.

Ihr Lebensunterhalt muss für die gesamte Dauer der Qualifizierungsmaßnahme gesichert sein.

Personen, die in einem nicht-reglementierten Beruf arbeiten möchten, haben die Möglichkeit die festgestellten Defizite im Rahmen einer Beschäftigung als Fachkraft in ihrem angestrebten Beruf ausgleichen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen bereits ein konkretes Jobangebot vorliegt und aus dem Defizitbescheid hervorgeht, dass die Defizite überwiegend praktischer Natur sind. Der Arbeitgeber erstellt einen Weiterbildungsplan aus dem hervorgeht, wie die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden sollen.

Einreise
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum, welches bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt wird, erfolgen.

Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn des Studiums die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.  

Anschließend muss innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung Visum) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen bei der Ausländerbehörde gestellt werden

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 24 Monate erteilt und kann im Einzelfall für weitere 12 Monate verlängert werden. Können Sie Ihren Lebensunterhalt nicht für diese Dauer sichern oder dauert die Qualifizierungsmaßnahme nicht 24 Monate, erfolgt die Erteilung für einen kürzeren Zeitraum.

Erwerbstätigkeit während der Maßnahme
Während der Qualifizierungsmaßnahme dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Steht die Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Berufsfeld, für welches Sie eine anerkannte Berufsqualifizierung anstreben und liegt ein konkretes Jobangebot für eine spätere Beschäftigung vor, so können Sie dieser ohne zeitliche Beschränkung nachgehen. In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen.

Gebühren

Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis  100,00 Euro
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis  96,00 Euro: Verlängerung um drei Monate
93,00 Euro: Verlängerung um mehr als drei Monate
*Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden nur die Hälfte der Gebühren erhoben. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

 

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die folgenden Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

> Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (mit Zusatzblatt und Einreisestempel), sofern vorhanden.

> Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)

> Nachweis über die Anmeldung zur Qualifizierungsmaßnahme / Weiterbildungsplan

> Nachweis über die Beantragung der Approbation/ Defizitbescheid

 

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung

> Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot (Bei beabsichtigter Beschäftigung)

> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Link oder falls vorhanden: Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Bei beabsichtigter Beschäftigung)

 

> Zusatzblatt zum Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Zusatzblatt Anerkennung (pdf , 795KB)Download Link

> Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme gesichert.
Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes können sein:
Sparguthaben/Kontoauszug bei einer deutschen Bank (1027,50 € monatlich, aktueller Wert für das Jahr 2023) nicht älter als zwei Wochen oder Verpflichtungserklärung

> Aktuelle Bescheinigung einer Krankversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.

 

> Zertifikat der ausländischen Berufsqualifikation: Bei der Zentralstelle für ausländisches BildungswesenExternal Link können Sie prüfen und bescheinigen lassen, ob Ihre Berufsqualifikation den gesetzlichen Anforderungen entspricht 

> Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 des GER, falls erforderlich
(DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.)

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link