Maßnahmen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen
Wenn Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragt
haben und Ihnen von der Anerkennungsstelle
mitgeteilt wurde, dass für die volle Anerkennung Qualifikationen fehlen, können
Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Anerkennung ausländischer
Berufsqualifikationen erhalten. Diese dient zur Teilnahme an
Qualifizierungsprogrammen im Bundesgebiet.
Ob Sie eine Anerkennung für Ihre Berufsqualifikationen
benötigen, erfahren Sie hier: Anerkennung
(make-it-in-germany.com)External Link
Voraussetzungen
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist es notwendig, dass Sie
bereits einen Defizitbescheid der Anerkennungsstelle erhalten haben. Sie müssen
sich zudem bereits erfolgreich für eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme
angemeldet haben. Sollte es sich dabei um einen überwiegend praktischen
Lehrgang in einem Betrieb handeln, muss dieser Betrieb in einem Weiterbildungsplan
darstellen, durch welche konkreten Maßnahmen die von der Anerkennungsstelle
aufgezeigten Defizite behoben werden sollen. Außerdem soll der
Weiterbildungsplan auch darlegen, welches Gehalt der Betrieb Ihnen während des
praktischen Lehrgangs zahlt. In diesem Fall muss die Bundesagentur für
Arbeit der Qualifizierungsmaßnahme zustimmen.
Voraussetzung ist auch, dass Sie über der Qualifizierung
entsprechende Sprachkenntnisse (in der Regel auf dem Niveau A2 des GER)
vorweisen können.
Ihr Lebensunterhalt muss für die gesamte Dauer der
Qualifizierungsmaßnahme gesichert sein.
Personen, die in einem nicht-reglementierten Beruf arbeiten
möchten, haben die Möglichkeit die festgestellten Defizite im Rahmen einer
Beschäftigung als Fachkraft in ihrem angestrebten Beruf ausgleichen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen bereits ein konkretes Jobangebot vorliegt
und aus dem Defizitbescheid hervorgeht, dass die Defizite überwiegend
praktischer Natur sind. Der Arbeitgeber erstellt einen Weiterbildungsplan aus
dem hervorgeht, wie die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden sollen.
Einreise
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum, welches bei
der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt wird, erfolgen.
Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El
Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea,
Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch
ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn des Studiums die
Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Vorgehen
nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am
Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt
am Main.
Anschließend muss innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw.
innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung Visum) einen Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels stellen bei der Ausländerbehörde gestellt werden
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 24 Monate
erteilt und kann im Einzelfall für weitere 12 Monate verlängert werden. Können
Sie Ihren Lebensunterhalt nicht für diese Dauer sichern oder dauert die
Qualifizierungsmaßnahme nicht 24 Monate, erfolgt die Erteilung für einen
kürzeren Zeitraum.
Erwerbstätigkeit
während der Maßnahme
Während der Qualifizierungsmaßnahme dürfen Sie bis
zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Steht die Tätigkeit in Zusammenhang mit dem
Berufsfeld, für welches Sie eine anerkannte Berufsqualifizierung anstreben und
liegt ein konkretes Jobangebot für eine spätere Beschäftigung vor, so können
Sie dieser ohne zeitliche Beschränkung nachgehen. In diesem Fall muss die
Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen.
Gebühren
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis | 100,00 Euro |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 96,00 Euro: Verlängerung um drei Monate 93,00 Euro: Verlängerung um mehr als drei Monate |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die folgenden Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (mit Zusatzblatt und Einreisestempel), sofern vorhanden.
> Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
> Nachweis über die Anmeldung zur Qualifizierungsmaßnahme / Weiterbildungsplan
> Nachweis über die Beantragung der Approbation/ Defizitbescheid
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung
> Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot (Bei beabsichtigter Beschäftigung)
> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Link oder falls vorhanden: Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Bei beabsichtigter Beschäftigung)
> Zusatzblatt zum Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Zusatzblatt Anerkennung (pdf , 795KB)Download Link
> Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme gesichert.
Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes können sein:
Sparguthaben/Kontoauszug bei einer deutschen Bank (1027,50 € monatlich, aktueller Wert für das Jahr 2023) nicht älter als zwei Wochen oder Verpflichtungserklärung
> Aktuelle Bescheinigung einer Krankversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
> Zertifikat der ausländischen Berufsqualifikation: Bei der Zentralstelle für ausländisches BildungswesenExternal Link können Sie prüfen und bescheinigen lassen, ob Ihre Berufsqualifikation den gesetzlichen Anforderungen entspricht
> Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 des GER, falls erforderlich
(DSH/TestDaf/Telc/
Goethe-Institut e.V.)
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |