Schweizer

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FAQ

Ich möchte einen Antrag stellen

Schweizer und Ihre Familienangehörigen

Grundsätzlich benötigen Schweizer Staatsangehörige weder einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitserlaubnis in Deutschland. Auf Antrag können Staatsangehörige der Schweiz jedoch ein Aufenthaltsdokument einholen. 

Drittstaatsangehörige Familienangehörige benötigen für längerfristige Aufenthalte allerdings eine Aufenthaltserlaubnis. 

Über die nachfolgenden Schaltflächen können Sie Anträge zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland stellen. Daneben erhalten Sie auf den Folgeseiten weitere Informationen zur beabsichtigten Antragsart. Abschließend werden Sie über einen Link zum Antragsformular weitergeleitet. Unterlagen, die Sie zusätzlich benötigen, werden Ihnen auf der Folgeseite (gewünschte Antragsart) dargelegt.