§ 38a AufenthG Aufenthaltsberechtigte mit Daueraufenthalt aus EU Staat

§ 38a AufenthG Aufenthaltsberechtigte mit Daueraufenthalt aus EU Staat

FAQ

Ich möchte einen Antrag stellen

§ 38a AufenthG (langfristig Aufenthaltsberechtigte mit Daueraufenthalt aus EU-Staat)

Über die nachfolgenden Schaltflächen können Sie Anträge zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland stellen. Daneben erhalten Sie auf den Folgeseiten weitere Informationen zur beabsichtigten Antragsart. Abschließend werden Sie über einen Link zum Antragsformular weitergeleitet. Unterlagen, die Sie zusätzlich benötigen, werden Ihnen auf der Folgeseite (gewünschte Antragsart) dargelegt.

Grundvoraussetzung ist hier, dass Sie in einem anderen Europäischen Mitgliedstaat langfristig aufenthaltsberechtigt sind. Demnach besitzen Sie ein Daueraufenthalt-EU (in anderen Ländern möglicherweise "UE" oder ähnliches) aus dem entsprechenden Mitgliedstaat.