Vander-Elst-Visum

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FAQ

Arbeitnehmer + Familienangehörige

Vander-Elst-Visum

Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer mit einem Vander-elst-visum

Wenn Sie in Deutschland einer Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einem Vander-Elst-Visum nachgehen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Einreise/Visum
Das Vander-Elst-Visum ist ein Visum, das Nicht-EU-Bürgern den vorübergehenden Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erlaubt. Sofern ein Ausländer in einem Entsendeland, das Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, ordnungsgemäß beschäftigt ist und vorübergehend, unter Beibehaltung der arbeitsrechtlichen Bindung zu seinem entsendenden Arbeitgeber, im Bundesgebiet tätig ist, erhält er für den Aufenthalt in Deutschland ein Vander-Elst-Visum. Diese Visa werden von den deutschen Botschaften im jeweiligen EU-Staat, in dem Sie ein Aufenthaltsrecht besitzen ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt.

Vorgehen nach der Einreise
Wenn Sie von der deutschen Botschaft ein Vander-Elst-Visum erhalten haben, müssen Sie im ersten Schritt Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis orientiert sich an der vorübergehenden Mindestbeschäftigungszeit des Arbeitnehmers im Entsendeunternehmen

Anträge für Personengruppen
Als bevollmächtigter Vertreter einer Firma können Sie im Folgenden auch Anträge für mehrere Personen stellen. Fügen Sie den Unterlagen in diesem Falle bitte eine entsprechende Vertretungsvollmacht bei.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis 100,00 Euro
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 96,00 Euro: bis drei Monate
93.00 Euro: über drei Monate

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

 

> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Gültiges Vander-Elst-Visum zur Einreise zum Zweck der Beschäftigung im Entsendeunternehmen in Deutschland

> Gültiger EU/EWR-Aufenthaltstitel des Entsendelandes, in dessen Unternehmen Sie ordnungsgemäß beschäftigt sind
Entsendebescheinigung des Arbeitgebers über das Vorliegen einer Entsendung gemäß Art 12 VO (EG) Nr 883/2004 mit Angabe des Zeitraums der Entsendung

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung


> Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

> Arbeitsvertrag

> Die letzten drei Gehaltsabrechnungen

> Werkvertrag

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