Qualifizierte Beschäftigung nach Berufsausbildung
Achtung: Sollten Sie nach dem Abschluss Ihrer Berufsausbildung noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Hierfür wählen Sie bitte die wählen Sie bitte die für diesen Zweck vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.
Qualifizierte Beschäftigung
Als qualifizierte Beschäftigungen werden Beschäftigungen bezeichnet zu deren Ausübung Sie der Abschluss Ihrer qualifizierten Berufsausbildung befähigt. Diese Tätigkeiten können in der Regel nicht von Personen ohne einen entsprechenden Abschluss ausgeübt werden.
Die Tätigkeit muss einen Zusammenhang mit Ihrem Berufsausbildungsabschluss erkennen lassen.
Dauer der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung wird, je nach angewandter Rechtsgrundlage, in der Regel für vier Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Liegt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der Arbeitsvertrag nur für einen kürzeren Zeitraum vor, ist dieser für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis maßgebend.
Bindung an den Arbeitgeber
Innerhalb der ersten zwei Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sie an Ihren Arbeitgeber gebunden. In den Nebenbestimmungen der Aufenthaltserlaubnis wird vermerkt, dass Ihnen die Tätigkeit nur bei diesem Arbeitgeber erlaubt ist. Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln wollen, ist dies nur mit der Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt. Hierzu wählen Sie bitte die Schaltfläche „Arbeitgeberwechsel“ auf der vorherigen Seite aus.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis
Wechsel des Aufenthaltszwecks | 98,00 Euro |
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro |
Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer
Aufenthaltserlaubnis? Vorbereitung Unterlagen: Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben. Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sowie des dazugehörigen Zusatzblattes
> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Link
> Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
> Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link KV02 ist vorzulegen.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Kontoauszug über die erste Mietzahlung
> Deutscher Berufsausbildungsabschluss (Urkunde oder eine entsprechende Bescheinigung, sofern die Urkunde noch nicht vorliegt)
> Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit – falls vorhanden
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |