Beschaeftigungserlaubnis Praktika

Beschaeftigungserlaubnis Praktika

FAQ

Ausreisepflichtige Personen (Duldung)

Erlaubnis zur Ausübung einer zustimmungsfreien Beschäftigung (z.B. Praktika)

Die Ausländerbehörde kann im Rahmen ihres Ermessens zustimmungsfreie Beschäftigungen (Praktika) zulassen. 

 

Sonstige Beschäftigungen sind weiterhin hier Internal LinkInternal Link zu beantragen. 

Beschäftigungsverbot
Sie erhalten keine Beschäftigungserlaubnis, wenn Sie aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen. Die sicheren Herkunftsstaaten sind die Mitgliedsstaaten der EU, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau (Republik), Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien.

Es gilt ebenfalls ein Beschäftigungsverbot, wenn Sie das Abschiebungshindernis selbst zu vertreten haben. Dies ist regelmäßig der Fall bei Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung oder Identitätsklärung.

 

Inhabern einer Duldung mit dem Zusatz "für Personen mit ungeklärter Identität" darf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden.


Zuständigkeit
Die Aktenführung bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern und deren Rückführung obliegt in Hessen den jeweiligen Regierungspräsidien. Für die Ausländerbehörde Frankfurt am Main ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.

Die Erlaubnis zur Beschäftigung wird von meiner Behörde in Absprache mit dem Regierungspräsidium entschieden. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Einzelfallentscheidungen.

Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
Bei bestimmten Beschäftigungen (z.B. Praktika) bedarf es keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings kann die Ausländerbehörde aus ausländerrechtlichen Erwägungen im Rahmen ihres Ermessens die Beschäftigung nicht zulassen. 

Gültigkeit der Beschäftigungserlaubnis
Die Beschäftigungserlaubnis gilt nur für die Gültigkeitsdauer Ihrer aktuellen Duldung.

Wie beantrage ich eine Beschäftigungserlaubnis?


Um eine Beschäftigungserlaubnis zu beantragen oder abzuändern, reichen Sie bitte über das untenstehende Kontaktformular nachfolgende Unterlagen ein.

Vorbereitung der Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden der Anfrage ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Formular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf das Formular klicken


> Praktikumsvertrag o. verbindliches Angebot

ANTRAGSTELLUNGExternal Link