Übertrag von Aufenthaltstiteln + PIN-Änderung

Übertrag von Aufenthaltstiteln + PIN-Änderung

FAQ

Übertrag von Aufenthaltstiteln

Übertrag von Aufenthaltstiteln + PIN-Änderung

PIN-Änderung

Wenn Sie die PIN Ihres elektronischen Aufenthaltstitels ändern möchten, können Sie am Ende dieser Seite einen Termin vereinbaren.

Übertrag von Aufenthaltstiteln

Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel/ Niederlassungserlaubnis und haben einen neuen Pass erhalten? Dann müssen Sie sich Ihren Aufenthaltstitel neu ausstellen (übertragen) lassen, da Ihr aktueller Aufenthaltstitel noch auf den alten Pass verweist. Der Übertrag ist verpflichtend. Sie haben hierfür ab der Ausstellung des neuen Nationalpasses sechs Monate Zeit. Das gleiche gilt, wenn Sie einen Reiseausweis für Flüchtlinge besitzen (+ unbefristeter Aufenthaltstitel), der aufgrund des Ablaufs neu bestellt werden muss.

Haben Sie sich nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Passausstellung um einen Übertrag gekümmert, sind Nachweise über den Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlich (z.B. Gehaltsabrechnungen, Atteste, Vorsprachebescheinigungen).

Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann beantragen Sie bitte direkt die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über die entsprechende Schaltfläche auf der vorherigen Seite. Ein Übertrag ist dann nicht notwendig. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
 Übertrag des Aufenthaltes / Niederlassungserlaubnis 67,00 Euro: Erwachsene
33,50 Euro: Kinder und Jugendliche
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen andere Gebühren gelten. 
 Wie stelle ich einen Antrag auf den Übertrag eines Aufenthaltstitels/ Niederlassungserlaubnis?

Übertrag ohne Fehlzeit

Wenn Sie keine Fehlzeiten im Bundesgebiet haben, die sechs Monate überschreiten (zwischen Passausstellung und Passablauf; Auslandszeiten) und wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet haben, dann können Sie unter folgendem Link einen Termin für einen Übertrag machen:

 

 

TERMINVEREINBARUNGInternal Link

 

Sollten Sie Fehlzeiten haben, buchen Sie bitte keinen Termin über diese Schaltfläche. In diesem Fall folgen Sie bitte der nachfolgenden Erklärung. Über diesen Link gebuchte Termine, bei denen Fehlzeiten bestehen, können nicht bearbeitet werden. 

 

Übertrag mit Fehlzeit

Wenn Sie Fehlzeiten im Bundesgebiet haben, die sechs Monate überschreiten (zwischen Passausstellung und Passablauf; Auslandszeiten), dann müssen Sie nachfolgende Unterlagen vorbereiten:

Vorbereitung Unterlagen:

Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Neuer Gültiger Nationalpass

> Alter Nationalpass

> Aktueller Aufenthaltstitel (sofern vorhanden mit Zusatzblatt)

> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Nachweise über den Aufenthalt im Bundesgebiet (z.B. Gehaltsabrechnungen, Vorsprachenachweise bei anderen Behörden, Ärzten/Klinkaufenthalten etc).

> Nachweise, warum Sie daran gehindert waren, rechtzeitig einen Übertrag zu beantragen oder rechtzeitig aus dem Ausland einzureisen (z.B. Klinikaufenthalte, Atteste + zusätzliche formlose Erklärung von Ihnen)

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link