Unbefristete Aufenthaltstitel (NE) für Ehegatten von Inhabern einer Niederlassungserlaubnis
Wenn Sie sich bereits seit
mehreren Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, kann
Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristeter Aufenthaltstitel in
Form einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
erteilt werden. Bevor Sie zur
Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.
Achtung: Sollten Sie die unten aufgelisteten Voraussetzungen
noch nicht erfüllen, wählen Sie bitte die für die Verlängerung der
Aufenthaltserlaubnis vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.
Niederlassungserlaubnis
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer
Niederlassungserlaubnis sind in § 9 AufenthG geregelt.
– Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis |
– Ihr Lebensunterhalt ist auf Dauer gesichert (Arbeitsvertrag mit abgeschlossener Probezeit, Krankenversicherung)
Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können |
– Altersvorsorge: Sie können mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen
Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können |
– Es stehen keine offenen Strafverfahren aus. Bereits verurteilte Straftaten werden im Einzelfall bewertet. |
– Sie verfügen über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/Goethe-Institut e.V.) |
– Sie haben den Orientierungskurs (Test Leben in Deutschland, Einbürgerungstest) erfolgreich abgeschlossen. |
– Sie verfügen über ausreichend Wohnraum (mindestens 9qm pro im Haushalt lebender Person) |
Es müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Niederlassungserlaubnis erhalten zu können.
Dauer
der Erteilung und Erwerbstätigkeit
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Beachten
Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen (z.B. Wegzug ins
Ausland, Auslandsaufenthalt über sechs Monaten) erlischt.
Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur uneingeschränkten
Erwerbstätigkeit.
Gebühren
der Aufenthaltserlaubnis:
Erteilung der Niederlassungserlaubnis | 113,00 Euro |
————————————————————————————————————————————————————————————————————
Erlaubnis
zum Daueraufenthalt EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU berechtigt Sie, sich in
fast allen EU-Mitgliedsstaaten (außer Irland und Dänemark) unter erleichterten
Voraussetzungen niederzulassen.
Sie dürfen sich zudem für einen längeren Zeitraum außerhalb
Deutschlands aufhalten, ohne das die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt:
Innerhalb der EU (außerhalb Irland und Dänemark): | bis zu 6 Jahre |
Außerhalb der EU (oder in Irland und Dänemark): | bis zu 12 Monate, als ehemaliger Besitzer einer Blauen Karte EU bis zu 24 Monate |
Voraussetzungen
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind in § 9a AufenthG geregelt.
– Sie müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen wie für die Niederlassungserlaubnis, auf die vorher aufgeführten Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis wird verwiesen. |
– Zusätzlich dürfen sie keine Steuerschulden in Deutschland haben, daher müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen. |
Dauer der Erteilung und Erwerbstätigkeit
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist unbefristet gültig. Beachten Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen erlischt.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU | 109,00 Euro |
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen andere Gebühren gelten.
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als sechs Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis und des, falls vorhanden, dazugehörigen Zusatzblattes oder Fiktionsbescheinigung
> Arbeitsvertrag von Ihnen und Ihrem Ehegatten
> Arbeitgeberbescheinigung über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis ohne Probezeit Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link, von Ihnen und Ihrem Ehegatten (Es sind die Bescheinigungen von allen Bestehenden Beschäftigungsverhältnissen vorzulegen, auch wenn diese befristet sind)
> Die letzten drei Gehaltsabrechnungen aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse von Ihnen und Ihrem Ehegatten
> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung
> Sonstige Einkommensnachweise wie z.B. Kindergeld/Kinderzuschlag/Unterhaltsvorschuss/Renteneinkünfte (von Ihnen und Ihrem Ehegatten)
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Linkentnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung (KV 02) Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten;
bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Kontoauszug über die letzten drei Mietzahlungen
> Aktueller Rentenversicherungsverlauf Online-Dienste der Deutschen RentenversicherungExternal Link, bei privater Rentenversicherung ist ein adäquater Nachweis vorzulegen
> Sprachzertifikat mindestens B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.)
> Zertifikat des Orientierungskurses (Test Leben in Deutschland, Einbürgerungstest)
> Nur für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |