Verlust Diebstahl eines gültigen elek. Aufenthaltstitels
Sofern Sie Ihren Nationalpass noch besitzen können Sie hier einen Antrag auf Neuausstellung des Aufenthaltstitels stellen. Besitzen Sie Ihren Nationalpass ebenfalls nicht mehr, müssen Sie zuerst einen neuen Pass besorgen und im Anschluss diesen Antrag stellen. Das gleiche gilt, wenn Sie einen Reiseausweis für Flüchtlinge besitzen (+ unbefristeter Aufenthaltstitel), der aufgrund des Ablaufs neu bestellt werden muss.
Wurde Ihr Aufenthaltstitel gestohlen, stellen Sie bitte zuerst eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Für die Ersatzausstellung der Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis | 67,00 Euro: Erwachsene 33,50 Euro: Kinder und Jugendliche |
Für die Ersatzausstellung eines Reiseausweises | 60,00 Euro |
Wie stelle ich einen Antrag auf Bestellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)? |
Bestellung
eines neuen eAT
Wenn Sie keine Fehlzeiten im Bundesgebiet haben, die sechs
Monate überschreiten (zwischen Passausstellung und Passablauf; Auslandszeiten)
und wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet haben, dann können Sie
unter folgendem Link einen Termin für die Bestellung eines Aufenthaltstitels
machen:
TERMINVEREINBARUNGInternal Link |
Bestellung
eAT mit Fehlzeit
Wenn
Sie Fehlzeiten im Bundesgebiet haben, die sechs Monate überschreiten (zwischen
Passausstellung und Passablauf; Auslandszeiten), dann müssen Sie nachfolgende
Unterlagen vorbereiten:
Vorbereitung Unterlagen: Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben. Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Bei Diebstahl der Karte: Strafanzeige bei der Polizei
> Nachweise über den Aufenthalt im Bundesgebiet (z.B. Gehaltsabrechnungen, Vorsprachenachweise bei anderen Behörden, Ärzten/Klinkaufenthalten etc).
> Nachweise, warum Sie daran gehindert waren, rechtzeitig einen eAT zu beantragen oder rechtzeitig aus dem Ausland einzureisen (z.B. Klinikaufenthalte, Atteste + zusätzliche formlose Erklärung von Ihnen)
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |