Auslandssemester
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium sind und im Rahmen Ihres Studiums ein Auslandssemester absolvieren möchten, erhalten Sie hier einige Informationen.
Allgemein
Als Student an einer deutschen Hochschule haben Sie im Rahmen
der REST-Richtlinie die Möglichkeit bis zu 360 Tage an einer Universität in
einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu studieren. Bitte beachten Sie, dass Dänemark
und Irland die REST-Richtlinie nicht umgesetzt haben.
Für ein Auslandssemester von bis zu drei Monaten im
EU-Ausland benötigen Sie lediglich Ihren Reisepass, Ihren deutschen
Aufenthaltstitel und eine ausreichende Finanzierung.
Planen Sie ein Auslandssemester von mehr als drei Monaten zu
absolvieren, können Sie von der Mobilitätsregelung der REST-Richtlinie
profitieren. Hierbei ist es notwendig, dass Ihr deutscher Aufenthaltstitel zu
Studienzwecken länger gültig ist als der geplante Auslandsaufenthalt dauern
soll.
Bitte wenden informieren Sie sich, ob Ihr Zielland die
REST-Richtlinie umgesetzt hat und ob dort Maßnahmen Ihrerseits getroffen werden
müssen.
Fällt Ihr Auslandsaufenthalt nicht unter die Mobilitätsregelung
der REST-Richtlinie beantragen Sie bitte rechtzeitig bei der Ausländerbehörde
eine Bescheinigung um sich länger im Ausland aufhalten zu können. (siehe hierzu
„Auslandsaufenthalt > 6 MonateInternal Link“ auf der vorherigen Seite)
Vorbereitung
Unterlagen: Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Nachweis der Hochschule über die Teilnahme am Auslandsemester
Bitte laden Sie an dieser Stelle eine Bescheinigung der
Hochschule über Ihre Teilnahme sowie die voraussichtliche Dauer (1. Semester,
2. Semester) hoch.
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |