Intensivsprachkurs (ohne Studium)

Intensivsprachkurs (ohne Studium)

FAQ

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Intensivsprachkurs

aufenthaltserlaubnis für den Besuch eines Intensivsprachkurses (ohne Studium)

Wenn Sie in Deutschland einen Intensivsprachkurs besuchen möchten, der nicht der Studienvorbereitung dient, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Sprachkurses. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Intensivsprachkurs
Es handelt sich um einen Intensivsprachkurs, wenn dieser mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfasst. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend. Der Intensivsprachkurs muss auf das Erlernen der deutschen Sprache ausgerichtet sein. Eine Aufenthaltserlaubnis für Sprachkurse in anderen Sprachen kann nicht erteilt werden.

Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.

Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn des Sprachkurses die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis zum Besuch des Intensivsprachkurses
Die Aufenthaltserlaubnis zum Besuch des Intensivsprachkurses wird für maximal 12 Monate erteilt. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich. Weiterhin kommt es bei der Dauer der Aufenthaltserlaubnis darauf an, für welchen Zeitraum Sie die Sicherung des Lebensunterhaltes nachweisen können.

Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis zum Besuch des Intensivsprachkurses berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung von 20 Stunden je Woche.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis  100,00 Euro: Erwachsene
50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 93,00 Euro: Erwachsene
46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass


> Biometrisches Passfoto;
nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Intensivsprachkurses inkl. Zusatzblatt, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels

> Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)

> Nachweis über den Besuch des Intensivsprachkurses mit Angabe der Dauer und Stundenanzahl in der Woche (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche)

> Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Sprachkurses zu sichern.
Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes können sein:
Sparguthaben/Kontoauszug bei einer deutschen Bank (1027,40 € monatlich, aktueller Wert für das Jahr 2023) nicht älter als zwei Wochen oder Verpflichtungserklärung oder Stipendienbescheinigung oder Finanzierungserklärung der Eltern welche durch die deutsche Botschaft im Heimatland bestätigt wurde.

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.

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