Digitale Passbilder ab Mai 2025

Digitale Passbilder ab Mai 2025

FAQ

April 2025

Digitale Passbilder ab dem 01. Mai 2025

Mit dem Inkraftteten des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen werden ab Mai 2025 ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder verwendet. D.h. zum 01. Mai 2025 darf die Lichtbilderfassung für elektronische Aufenthaltstitel (eAT) und bei Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose ausschließlich digital erfolgen. Ausgedruckte, gescannte Passbilder bzw. Papierfotos sind dann nicht mehr zulässig.

Ab dem 01. Mai 2025 stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Einreichung eines digitalen Lichtbildes zur Verfügung.

  1. Sie können vor Ort bei der Terminvorsprache im Frankfurt Immigration Office an einem Selbstbedienungsterminal ein digitales Lichtbild erstellen. Für den Verwaltungsaufwand wird zusätzlich zur Antragsgebühr eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig, die bei der Vorsprache zu entrichten ist. Der Zugang zum Selbstbedienungsterminal ist barrierefrei. Planen Sie hierfür vor dem Termin ausreichend Zeit ein!

  2. Sie können bei Ihrem örtlichen Fotostudio / Fotografen ein digitales Lichtbild erstellen lassen, wenn dieses / dieser an die nach BSI-Richtlinie TR-03170 zertifizierte Fotocloud angeschlossen ist. Ob Ihr Fotostudio die Möglichkeit zur Erfassung eines digitalen Lichtbildes bietet, können Sie dort erfragen.

  3. Sie können bei der Drogeriemarktkette dm-drogerie markt ein digitales Lichtbild anfertigen lassen, welches an die zertifizierte Fotocloud angeschlossen ist. Ob die jeweilige Filiale den Fotoservice anbietet, erfahren Sie über die Internetseite der Drogeriemarktkette oder direkt in der Filiale.
Die Einreichung eines digitalen Lichtbildes im Rahmen der Online-Antragstellung ist nicht möglich!