Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im anschluss an Aufenthalte
Als qualifizierte Fachkraft haben Sie die Möglichkeit für
einen bestimmten Zeitraum eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu
erhalten. Bevor Sie zur
Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet. Sollten
Sie bereits einen Arbeitsplatz gefunden haben, wählen Sie bitte die für diesen
Zweck vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.
Nach einem Aufenthalt zum Studium nach § 16b oder § 16c Aufenthaltsgesetz und erfolgreichem Abschluss des Studiums in Deutschland: | Die Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. |
Nach Abschluss einer Forschungstätigkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f Aufenthaltsgesetz: |
Die Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate erteilt.
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Nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung im Bundesgebiet mit einem Aufenthaltstitel nach § 16a Aufenthaltsgesetz: | Die
Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. |
Nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Aufenthaltsgesetz: | Die Aufenthaltserlaubnis wird
für 18 Monate erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. |
Nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet. | Die Aufenthaltserlaubnis wird für 12 Monate erteilt und kann einmalig um bis zu 6 Monate verlängert werden Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. |
Verlängerung
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur
Arbeitsplatzsuche (ausgenommen die einmalige Verlängerungsmöglichkeit nach Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung) ist nicht möglich. Es ist daher notwendig, dass Sie innerhalb
der Dauer der Aufenthaltserlaubnis eine Tätigkeit aufnehmen, die Ihrer
Qualifikation entspricht.
Sicherung des Lebensunterhaltes
Ihr Lebensunterhalt muss
während der gesamten Dauer der Aufenthaltserlaubnis gesichert sein. Es ist
daher notwendig, dass Sie ausreichend finanzielle Mittel sowie eine, den
Anforderungen entsprechende, Krankenversicherung vorweisen können.
Gebühren
der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis: | 100,00 Euro: Erwachsene 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: | 93,00 Euro: Erwachsene 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
> Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszug, Verpflichtungserklärung, Arbeitsvertrag etc.)
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Linkentnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen. Bitte laden Sie ebenfalls einen Nachweis über die Höhe der Kosten hoch.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten*
bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie
Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung
> Akademischer Abschluss. Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses und der Hochschule (www.Anabin.kmk.org)External LinkExternal Link beizufügen
> Berufsausbildungsabschluss. Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung beizufügen
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |