Duldungserteilung/Duldungsverlängerung
Vollziehbar Ausreisepflichtig
Ein Ausländer ist grundsätzlich ausreisepflichtig, wenn dieser nicht (mehr) den erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt. Weitergehend setzt die vollziehbare Ausreisepflicht regelmäßig bei unerlaubter Einreise und Ablehnungsentscheidungen ein.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Duldung nach § 60a AufenthG ist, dass der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist. Außerdem muss ein Duldungsgrund vorliegen.
Zuständigkeit
Die Aktenführung bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern und deren Rückführung obliegt in Hessen den jeweiligen Regierungspräsidien. Für das Frankfurt Immigration Office ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Alle Entscheidungen werden daher regelmäßig in Absprache mit dem Regierungspräsidium getroffen.
Gültigkeit einer Duldung
Die Gültigkeitsdauer der Duldung wird von meiner Behörde in Absprache mit dem Regierungspräsidium entschieden. Hierbei handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, die selten gleichgelagert sind. Maßgeblich orientiert sich die Gültigkeit am jeweils vorliegenden Ausreisehindernis.
Erwerbstätigkeit
Die Duldung berechtigt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Für einen geduldeten Ausländer ist es nicht möglich, einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Allerdings kann für die Zeit der Duldung die Aufnahme einer Beschäftigung (unselbständige Erwerbstätigkeit) über eine gesonderte Erlaubnis erlaubt werden.
Solange der geduldete Ausländer allerdings sein Ausreisehindernis selbst zu vertreten hat oder aus einem sicheren Herkunftsstaat stammt, ist die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis nicht möglich.
Gebühren für die Duldungserteilung/-verlängerung
Ersterteilung einer Duldung | 62,00 Euro: Trägervordruck 90,00 Euro: Ausweisersatz |
Verlängerung einer Duldung | 37,00 Euro: Trägervordruck 49,00 Euro: Ausweisersatz |
**Bei nachweislichem Leistungsbezug (aktueller Leistungsbescheid muss vorgelegt werden) wird von einer Kostenerhebung abgesehen.
Wie erhalte ich eine Duldung? Um Ihren möglichen Anspruch auf eine Duldung geltend zu machen, können Sie mit dem untenstehenden Kontaktformular eine Anfrage an die zuständige Abteilung stellen. Vorbereitung der Unterlagen Die erforderlichen Unterlagen müssen im Rahmen der Terminanfrage vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden der Anfrage ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Formular kann nicht zwischengespeichert werden. Bitte bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf das Formular klicken! |
> Gültiger Nationalpass oder sonstiges Ausweisdokument
> Nachweise über die eigenen Bemühungen in der Passbeschaffung
Sofern Sie über keinen gültigen
Nationalpass/Identitätsnachweis verfügen, sind Sie verpflichtet, Ihre Identität
aufzuklären.
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