Befristung Einreise- und Aufenthaltsverbot

Befristung Einreise- und Aufenthaltsverbot

FAQ

Ausreisepflichtige Personen (Duldung)

Befristung Einreise- und Aufenthaltsverbot

Hier können Sie die Befristung eines gegen Sie erlassenen Einreise- und Aufenthaltsverbotes beantragen. Besteht gegen Sie ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, ist es Ihnen nicht erlaubt, in das Bundesgebiet einzureisen. Darüber hinaus wird selbst im Falle eines möglichen Rechtsanspruchs keine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für den Befristungsantrag ist zunächst, dass gegen Sie ein sogenanntes Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht. Ein solches besteht regelmäßig nur dann, wenn Sie ausgewiesen und/oder abgeschoben wurden. 

Ermessensentscheidung
Die Entscheidung darüber, ob das Einreise- und Aufenthaltsverbot befristet wird, liegt im Ermessen der Ausländerbehörde. Es besteht die Möglichkeit, dass der Antrag abgelehnt, die Frist verkürzt oder gänzlich aufgehoben wird.

Es wird überprüft, ob der ursprüngliche Zweck des Einreise- und Aufenthaltsverbotes weiterhin aufrechterhalten werden muss.

Außerdem ist zu berücksichtigen, ob Sie der Ausreisepflicht in der gesetzten Ausreisefrist nachgekommen sind oder eine Abschiebung erforderlich war.

Zuständigkeit
Zuständig für die Befristungsentscheidung ist in der Regel jene Behörde, die gegen Sie das Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen hat.

Gebühren für den Antrag auf Befristung
Für die nachträgliche Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots:  169,00 Euro
*Eine Zahlungsaufforderung erhalten Sie nach Stellung Ihres Antrages.
Wie beantrage ich eine Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes?

Der Ausländer hat die für ihn günstigen Umstände vorzutragen und zu belegen (§ 82 Abs. 1 AufenthG). Entscheidungsgrundlage sind alle aktuellen tatsächlichen Erkenntnisse.

Hierzu können Sie alle erforderlichen Unterlagen hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass diese in die deutsche Sprache übersetzt sind, da diese ansonsten keine Berücksichtigung finden können.

Vorbereitung der Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen müssen im Rahmen der Antragstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrages ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Formular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf das Formular klicken! 

> formloser Antrag mit Begründung

> gültiger Nationalpass

> eventueller Nachweis über die zurückliegende Ausreise aus Deutschland

> ausländisches polizeiliches Führungszeugnis (Wohnsitz)

> sonstige Nachweise für die Begründung des Befristungsantrags

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