EU/EWR-Bürger + Familienangehörige

EU/EWR-Bürger + Familienangehörige

FAQ

Ich möchte einen Antrag stellen

EU/EWR-Bürger und Familienangehörige oder nahestehende Personen

Grundsätzlich sind Sie als Unionsbürger freizügigkeitsberechtigt und müssen hierdurch keine Aufenthaltserlaubnis beantragen. 

Allerdings benötigen die drittstaatsangehörigen Familienmitglieder und/oder nahestehende Personen eines Unionsbürgers eine sogenannte "Aufenthaltskarte"

Über die nachfolgenden Schaltflächen können Sie die passenden Anträge auf eine Aufenthaltskarte in Deutschland stellen. Daneben erhalten Sie auf den Folgeseiten weitere Informationen zur beabsichtigten Antragsart. Abschließend werden Sie über einen Link zum Antragsformular weitergeleitet. Unterlagen, die Sie zusätzlich benötigen, werden Ihnen auf der Folgeseite (gewünschte Antragsart) dargelegt.