Ich habe eine Frage

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Ihre Frage an die Frankfurter Ausländerbehörde

Ich habe eine Frage
Ich habe eine Frage © pixabay, Foto: pixabay

Sie haben ein wichtiges Anliegen bzw. eine Frage?

 

Die Ausländerbehörde Frankfurt am Main bemüht sich, Ihre Frage schnellstmöglich zu beantworten. 

 

Die am häufigsten gestellten Fragen wurden bereits zusammengefasst und von der Ausländerbehörde beantwortet.
Die FAQ (am häufigsten gestellten Fragen) können Sie hier abrufen.Internal Link

 

Sollte sich Ihr Anliegen über die FAQ nicht beantworten lassen, so finden Sie untenstehend nochmals einige Antworten. 

 

Am Ende dieser Seite können Sie über das "Kontaktformular" Ihre Frage/Anliegen direkt an die Ausländerbehörde richten. Nach dem Vollständigen ausfüllen des Formulars wird dieses an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet.  

 

Bitte sehen Sie davon ab, mehrfach das Kontaktformular auszufüllen. Die Ausländerbehörde bemüht sich, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu beantworten. Vielen Dank. 

 

Behörden, die Zugriff auf das Ausländerzentralregister (AZR) haben, sind berechtigt, die dort hinterlegte E-Mail-Adresse zur Kommunikation mit uns zu nutzen. Zu diesen Behörden zählen sämtliche Ausländerbehörden, die Bundespolizei sowie eine Vielzahl weiterer Behörden, die über das AZR Einsicht in die von uns hinterlegte E-Mail-Adresse haben.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich ohne Termin vorsprechen?

Sie können die Ausländerbehörde Frankfurt am Main in der Kleyerstraße 86 nur mit einem Termin besuchen. 

Wie erhalte ich einen Vorsprachetermin bei der Ausländerbehörde?

Um einen Termin zu erhalten, wählen Sie bitte hier Internal LinkIhren aktuellen Aufenthaltsstatus bzw. Ihr Anliegen aus. 

Nachdem Sie Online den entsprechenden Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ausgefüllt haben, erhalten Sie von uns einen Termin. 

Wann wird mein Antrag entschieden?

Die Bearbeitungsdauer ist bei den verschiedenen Antragsmöglichkeiten unterschiedlich hoch. 

Nachdem Sie uns einen vollständigen Antrag übermittelt haben, wird dieser in jedem Fall entschieden, bzw. Sie erhalten immer eine Rückmeldung von der Ausländerbehörde. Von Mehrfachanträgen bitten wir abzusehen. 

Ich habe die Ausländerbehörde kontaktiert, aber noch keine Antwort erhalten?

Durch eine verzögerte Antwort durch die Ausländerbehörde entstehen Ihnen keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile. Wenn Sie online oder per Post rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung eingereicht haben, gilt Ihr bisheriger Aufenthaltstitel mit allen Nebenbestimmungen (wie zur Arbeit) bis zu unserer Entscheidung über Ihren Antrag fort.

Wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel besitzen und einen Antrag auf Erteilung eingereicht haben, gilt Ihr Aufenthalt bis zu unserer Entscheidung über Ihren Antrag als erlaubt, wenn Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung legal in Deutschland aufgehalten haben.

Was muss ich tun wenn ich meinen Termin verpasst habe oder absagen möchte?

Wenn Sie Ihren Termin unentschuldigt nicht wahrnehmen, müssen Sie sich eigenständig um einen neuen Bemühen. 

Möchten Sie Ihren Termin absagen, so können Sie dies über den bereits per Mail erhaltenen Link erledigen. Für die erneute Terminierung nutzen Sie den Link, den Sie bereits bei Antragstellung erhalten haben. Sollten hierbei Probleme auftreten, nutzen Sie das Formular "Ich habe eine Frage"Internal Link.

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Hier gelangen Sie zum Kontaktformular

Wenn Ihre Frage durch die bereitgestellten Antworten nicht beantwortet werden konnte, wählen Sie bitte das Kontaktformular aus. Das Kontaktformular erreichen Sie über die Schaltfläche am Ende dieser Seite.

Bitte sehen Sie von Mehrfachanfragen ab, da dies nicht zu einer schnelleren Beantwortung Ihrer Frage führt. 

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Kontaktformular © pixabay, Foto: pixabay
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