Ihre Frage an das Frankfurt Immigration Office
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Das Frankfurt Immigration Office bemüht sich, Ihre Frage schnellstmöglich zu beantworten.
Die am häufigsten gestellten Fragen wurden bereits zusammengefasst und vom Frankfurt Immigration Office beantwortet.
Die FAQ (am häufigsten gestellten Fragen) können Sie hier abrufen.Internal Link
Sollte sich Ihr Anliegen über die FAQ nicht beantworten lassen, so finden Sie untenstehend nochmals einige Antworten.
Am Ende dieser Seite können Sie über das "Kontaktformular" Ihre Frage/Anliegen direkt an die Ausländerbehörde richten. Nach dem Vollständigen ausfüllen des Formulars wird dieses an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet.
Bitte sehen Sie davon ab, mehrfach das Kontaktformular auszufüllen. Das Frankfurt Immigration Office bemüht sich, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu beantworten. Vielen Dank.
Behörden, die Zugriff auf das Ausländerzentralregister (AZR) haben, sind berechtigt, die dort hinterlegte E-Mail-Adresse zur Kommunikation mit uns zu nutzen. Zu diesen Behörden zählen sämtliche Ausländerbehörden, die Bundespolizei sowie eine Vielzahl weiterer Behörden, die über das AZR Einsicht in die von uns hinterlegte E-Mail-Adresse haben.