Aushändigung/Rückgabe Reisepass

Aushändigung/Rückgabe Reisepass

FAQ

Ausreisepflichtige Personen (Duldung)

Aushändigung/Rückgabe Reisepass

Der Pass oder Passersatz von ausreisepflichtigen Ausländern wird bis zur Ausreise in amtliche Verwahrung genommen. Hierüber haben Sie eine Einzugsbescheinigung erhalten.

Voraussetzungen
Grundsätzlich wird der Reisepass nur bei Ausreise zurückgegeben. Allerdings mag es auch abseits hiervon Gründe geben, weswegen Sie Ihren Reisepass (kurzzeitig) benötigen:
– Verlängerung des Reisepasses beim zuständigen Konsulat 
– bevorstehende Heirat 
– Bankgeschäfte 
Die Gründe sind von Ihnen ausführlich darzulegen und ggf. mit Dokumenten nachzuweisen.

Wie läuft die Aushändigung/Rückgabe meines Reisepasses ab?
Um die Aushändigung/Rückgabe Ihres Reisepasses zu beantragen, wählen Sie bitte über die untenstehende Schaltfläche das Kontaktformular an. Füllen Sie das Formular vollständig aus und warten auf Terminvergabe durch den zuständigen Sachbearbeiter. Sollten Hinderungsgründe für die Herausgabe des Passes vorliegen, werden Ihnen diese mitgeteilt. 
Vorbereitung Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen müssen im Rahmen der Anfrage vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden der Anfrage ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Formular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf das Formular klicken! 

> Freitextfeld (Begründung) – Ablauf, Heirat, Ausreise etc.

> sonstige Nachweise, warum Sie Ihren Reisepass benötigen


Sofern Sie Ihren Reisepass nicht wegen einer anstehenden Verlängerung benötigen, laden Sie bitte weitere Nachweise hoch. (Termin Standesamt, Flugticket etc.)

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