Qualifizierte Beschäftigung nach dem Studium

Qualifizierte Beschäftigung nach dem Studium

FAQ

Studenten + Familienangehörige

Qualifizierte Beschäftigung nach dem Studium

Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung nach dem Studium

Wenn Sie in Deutschland ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, haben Sie die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung zu erhalten. Hierfür ist es notwendig, dass Ihnen bereits ein entsprechender Arbeitsvertrag bzw. ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Achtung: Sollten Sie nach dem Abschluss Ihres Studiums noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Hierfür wählen Sie bitte die wählen Sie bitte die für diesen Zweck vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.

Qualifizierte Beschäftigung

Als qualifizierte Beschäftigungen werden Beschäftigungen bezeichnet zu deren Ausübung Sie Ihr Hochschulabschluss befähigt. Diese Tätigkeiten können in der Regel nicht von Personen ohne einen entsprechenden Abschluss ausgeübt werden.

Je nach Gehalt können Sie eine Aufenthaltserlaubnis als qualifizierte Fachkraft nach § 18b AufenthG oder eine Blaue Karte EU nach § 18g AufenthG beantragen.
Für nähere Informationen zu den Gehaltsgrenzen erhalten Sie hierInternal LinkInternal Link.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung wird, je nach angewandter Rechtsgrundlage, in der Regel für vier Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Liegt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der Arbeitsvertrag nur für einen kürzeren Zeitraum vor, ist dieser für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis maßgebend.

Bindung an den Arbeitgeber
Innerhalb der ersten zwei Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sie an Ihren Arbeitgeber gebunden. In den Nebenbestimmungen der Aufenthaltserlaubnis wird vermerkt, dass Ihnen die Tätigkeit nur bei diesem Arbeitgeber erlaubt ist. Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln wollen, ist dies nur mit der Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt. Hierzu wählen Sie bitte die Schaltfläche „Arbeitgeberwechsel“ auf der vorherigen Seite aus.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Für den Wechsel des Aufenthaltszwecks  98,00 Euro
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis*  93,00 Euro
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen andere Gebühren gelten.  
Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann zwischengespeichert werden, es ist jedoch empfehlenswert, alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen zu haben. 

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sowie des dazugehörigen Zusatzblattes/ Fiktionsbescheinigung

> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Linkund falls vorhanden: Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

> Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot

> Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link

> Bescheinigung über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link KV02 ist vorzulegen

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; 
bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Kontoauszug über die erste Mietzahlung 

> Nachweis über das abgeschlossene Studium oder die Abschlussurkunde. Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses und der Hochschule (www.Anabin.kmk.org)External LinkExternal Link beizufügen

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link