Qualifizierte Beschäftigung nach dem Studium
Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung nach dem Studium
Wenn Sie in Deutschland ein Studium erfolgreich
abgeschlossen haben, haben Sie die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zur
qualifizierten Beschäftigung zu erhalten. Hierfür ist es notwendig, dass Ihnen bereits ein entsprechender
Arbeitsvertrag bzw. ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt. Bevor Sie
zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.
Achtung: Sollten Sie nach dem Abschluss Ihres Studiums noch keinen
Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur
Arbeitsplatzsuche beantragen. Hierfür wählen Sie bitte die wählen Sie bitte die
für diesen Zweck vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.
Qualifizierte Beschäftigung
Als qualifizierte Beschäftigungen werden
Beschäftigungen bezeichnet zu deren Ausübung Sie Ihr Hochschulabschluss
befähigt. Diese Tätigkeiten können in der Regel nicht von Personen ohne einen
entsprechenden Abschluss ausgeübt werden.
Je nach Gehalt können Sie eine
Aufenthaltserlaubnis als qualifizierte Fachkraft nach § 18b AufenthG
oder eine Blaue Karte EU nach § 18g AufenthG beantragen.
Für nähere Informationen zu den Gehaltsgrenzen
erhalten Sie hierInternal LinkInternal Link.
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung wird, je nach
angewandter Rechtsgrundlage, in der Regel für vier Jahre erteilt und kann
verlängert werden.
Liegt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der
Arbeitsvertrag nur für einen kürzeren Zeitraum vor, ist dieser für die Dauer
der Aufenthaltserlaubnis maßgebend.
Bindung
an den Arbeitgeber
Innerhalb der ersten zwei Jahre einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung sind Sie an Ihren Arbeitgeber gebunden. In den Nebenbestimmungen
der Aufenthaltserlaubnis wird vermerkt, dass Ihnen die Tätigkeit nur bei diesem
Arbeitgeber erlaubt ist. Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln wollen, ist dies
nur mit der Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt. Hierzu wählen Sie bitte
die Schaltfläche „Arbeitgeberwechsel“ auf der vorherigen Seite aus.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Für den Wechsel des Aufenthaltszwecks | 98,00 Euro |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis* | 93,00 Euro |
Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer
Aufenthaltserlaubnis? Vorbereitung Unterlagen: Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann zwischengespeichert werden, es ist jedoch empfehlenswert, alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen zu haben. Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sowie des dazugehörigen Zusatzblattes/ Fiktionsbescheinigung
> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Linkund falls vorhanden: Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
> Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
> Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link
> Bescheinigung über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link KV02 ist vorzulegen
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten;
bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie
Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Kontoauszug über die erste Mietzahlung
> Nachweis über das abgeschlossene Studium oder die Abschlussurkunde. Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses und der Hochschule (www.Anabin.kmk.org)External LinkExternal Link beizufügen
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |