VE für Kurzaufenthalte (Touristen bis 90 Tage)
verpflichtungserklärung für einen kurzen aufenthalt
Wenn Sie einen
ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit nach
Deutschland einladen, können Sie für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung
abgeben. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht Ihr Besuch vor allem, wenn
er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in
Deutschland nicht selbst bezahlen kann. Die Verpflichtungserklärung wird nach
ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für bis zu 6
Monate anerkannt.
Was ist ein Kurzaufenthalts-Visum?
Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann Ihr Besuch bis zu 90 Tage innerhalb eines
Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Es gilt für private Besuche,
touristische Reisen und Geschäftsreisen. Es wird auch „Schengen-Visum“ oder
„Touristen-Visum“ genannt. Nähere Informationen zum Visum für Kurzaufenthalte
finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter: Kurzaufenthalte
bis zu 90 Tage (Schengen-Visa) - Auswärtiges Amt (External Linkauswaertiges-amt.deExternal Link)
Um welche Kosten geht es?
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu
übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland
entstehen könnten. Dazu zählen:
Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen,
Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege), Kosten, die
entstehen, falls die Behörden Ihren Besuch zwangsweise in sein Heimatland
zurückschicken müssen oder Kosten von Sozialleistungen, die dem Staat entstehen
(wie für Wohnung/ Versorgung bei Krankheit)
Was kostet die Abgabe einer Verpflichtungserklärung? | 29,00 Euro |
Wo kann ich meine
Verpflichtungserklärung für einen Kurzaufenthalt abgeben?
Für die Abgabe einer
Verpflichtungserklärung ist in Frankfurt das Bürgeramt zuständig. Sie erhalten
alle erforderlichen Informationen und Formulare unter:
Einladung
für Besucher aus dem Ausland (Verpflichtungserklärung) | Stadt Frankfurt am
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