VE für Kurzaufenthalte (Touristen bis 90 Tage)

VE für Kurzaufenthalte (Touristen bis 90 Tage)

FAQ

Verpflichtungserklärung

VE für Kurzaufenthalte (Touristen bis 90 Tage)

verpflichtungserklärung für einen kurzen aufenthalt

Wenn Sie einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit nach Deutschland einladen, können Sie für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht Ihr Besuch vor allem, wenn er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann. Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt.

Was ist ein Kurzaufenthalts-Visum?
Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann Ihr Besuch bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Es gilt für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen. Es wird auch „Schengen-Visum“ oder „Touristen-Visum“ genannt. Nähere Informationen zum Visum für Kurzaufenthalte finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter: Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage (Schengen-Visa) - Auswärtiges Amt (External Linkauswaertiges-amt.deExternal Link)


Um welche Kosten geht es?
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen könnten. Dazu zählen:
Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege), Kosten, die entstehen, falls die Behörden Ihren Besuch zwangsweise in sein Heimatland zurückschicken müssen oder Kosten von Sozialleistungen, die dem Staat entstehen (wie für Wohnung/ Versorgung bei Krankheit)


Was kostet die Abgabe einer Verpflichtungserklärung? 29,00 Euro 

 

Wo kann ich meine Verpflichtungserklärung für einen Kurzaufenthalt abgeben?
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist in Frankfurt das Bürgeramt zuständig. Sie erhalten alle erforderlichen Informationen und Formulare unter:
Einladung für Besucher aus dem Ausland (Verpflichtungserklärung) | Stadt Frankfurt am MainInternal Link