Was ist eine
Verpflichtungserklärung?
Wenn Sie
einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit
nach Deutschland einladen möchten, benötigen Sie in der Regel eine
Verpflichtungserklärung. Diese muss Ihr Besuch bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) im
Heimatland vorlegen insbesondere dann, wenn er/sie die Kosten des Aufenthalts
in Deutschland nicht selbst bezahlen kann.
Mit dem
ausgestellten Visum kann Ihr Gast bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von
180 Tagen in Deutschland bleiben. Es gilt für private Besuche, touristische
Reisen und Geschäftsreisen.
Wozu verpflichten Sie sich als
Gastgeber/in?
Mit
der Erklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat
durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen könnten. Dazu
zählen:
- die gesamten Kosten für den Lebensunterhalt
- die vollständigen Krankheitskosten im Falle einer Erkrankung (wir empfehlen den Abschluss einer
Krankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthaltes)
- die Kosten einer möglichen Abschiebung nach §§ 66, 67 AufenthG
Die
Verpflichtungen erstrecken sich, unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums,
auf den gesamten Zeitraum des Aufenthalts, auch auf Zeiträume eines möglichen
illegalen Aufenthalts.
Der
Verpflichtungsgeber muss eine schriftliche Erklärung und Belehrung
unterschreiben, dass er auf den Umfang seiner Verpflichtungen hingewiesen
wurde.