Hygiene in Frankfurt am Main

Hygiene in Frankfurt am Main

Hygiene

Gesundheit

Hygiene

Hygiene ist die Lehre von der Gesunderhaltung des Einzelnen und der Allgemeinheit, sie schließt die Vorbeugung gegen Gesundheitsschäden (Verhaltens- und Verhältnisprävention) als auch die Förderung der Gesundheit (Gesundheitsförderung) mit ein.

Die Gesundheitsämter haben den gesetzlichen Auftrag, „Übertragbare Krankheiten beim Menschen zu verhüten, … darüber zu wachen, dass die Anforderungen der Hygiene eingehalten werden…“ (§ 1 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, HGöGD, 2007)

Die Tätigkeit des Gesundheitsamtes umfasst u.a. Beratung der Einrichtungen, regelmäßige Routineüberwachung, Begehungen aufgrund von Beschwerden oder besonderen Fragestellungen, Begutachtung von Bauplänen. Die Routineüberwachung wird standardisiert durchgeführt und die Ergebnisse regelmäßig in den Jahresberichten der Hygieneabteilung und in fachlichen wissenschaftlichen Beiträgen zu Einzelthemen veröffentlicht.

Bereichen in denen das Gesundheitsamt in Frankfurt die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene überwacht:

  • Medizinische Einrichtungen wie: Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Arzt-, Zahnarzt- und Heilpraktikerpraxen (§ 23 IfSG, 2011) 
  •  Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Altenpflegeheime und sonstige Heime und Betreuungseinrichtungen (§ 36 IfSG, 2011)
  •  Tattoo- und Piercingstudios, Hygiene bei Fußpflegern sowie in Kosmetik- und Friseurbetrieben (Infektionshygieneverordnung Hessen)
  •  Trinkwasserhygiene und Bäderhygiene (§ 37 und 38 IfSG, sowie Trinkwasserverordnung)