Hygiene in Pflegeeinrichtungen

Hygiene in Pflegeeinrichtungen

Hygiene

Hygiene in Pflegeeinrichtungen nach § 35 Infektionsschutzgesetz

Hygiene in Pflegeheimen
Hygiene in Pflegeheimen © Stadt Frankfurt am Main, Foto: ©CHW_stock.adobe.com

Das Frankfurter Gesundheitsamt berät und prüft sämtliche Pflegeeinrichtungen im Stadtgebiet nach § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG).  Hierzu gehören etwa Altenpflegeheime, Einrichtungen für behinderte Menschen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Für die hygienische Beratung und Prüfung von Altenpflegeheimen ist das Gesundheitsamt bereits seit Beginn der 1990er verantwortlich. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Oktober 2022 wurde allen Pflegeeinrichtungen eine infektionshygienisch höhere Bedeutung zugesprochen und diese im § 35 IfSG gebündelt, sodass das Gesundheitsamt seither auch diese Einrichtungen berät und prüft.

Um Dopplungen zu vermeiden, werden in Absprache mit der ebenfalls für die Prüfung der Heime zuständigen „Pflege- und Betreuungsaufsicht“ durch das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Begehungen durchgeführt. Dabei überprüft die Pflege- und Betreuungsaufsicht prioritär die Einhaltung der personellen und pflegerischen Voraussetzungen sowie die Pflegestandards, während das Gesundheitsamt die infektionshygienische Überwachung auf Grundlage von § 35 des IfSG vornimmt und alle Aspekte der Hygiene überprüft. Fachliche Grundlage sind neben dem Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung auch die Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO) sowie die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH).

Im Laufe der Jahre hat das Gesundheitsamt seine Begehungen unter Berücksichtigung der sehr guten Entwicklung der allgemeinen Hygiene in den Einrichtungen angepasst.

Anfang der Nullerjahre entwickelten Mitarbeiter des Gesundheitsamtes das sogenannte „Hygieneranking“ für Altenpflegeheime, das zum einen den direkten Vergleich zwischen den Heimen (anonym) ermöglichte, zum anderen für das einzelne Heim die Betrachtung der Entwicklung im zeitlichen Trend über die Jahre erlaubte. In das Ranking gingen mehr als 60 Einzelfeststellungen in sieben Teilbereichen ein (bauliche Voraussetzungen, organisatorische Voraussetzungen, Fort- und Weiterbildung, aktuelle Hygiene, wiederholt auftretende Mängel, Küchenhygiene, Trinkwasserhygiene).

Seit 2010 führt das Gesundheitsamt Schwerpunktbegehungen durch. Dabei prüft es nicht nur die Struktur, sondern auch die Prozess- und Ergebnisqualität.

Diese Art der Begehung hat zu einer sichtbaren Verbesserung im Umgang mit infektionshygienischen Maßnahmen geführt und bietet die Möglichkeit, den Einrichtungen gleichzeitig neue Empfehlungen und Grundlagen bekannt zu machen. Bislang gab es folgende Begehungsschwerpunkte: Reinigung und Desinfektion von Flächen, Umgang mit Kathetern, Aufbereitung von Dienstkleidung, Hygiene in der Pflege- und Hauswirtschaft, an- und ablegen von Schutzkleidung, abwasserführende Systeme, Umgang mit Infektionskrankheiten (Corona) und Trinkwasser.

Weitere Informationen zur Tätigkeit des Gesundheitsamtes in Pflegeeinrichtungen finden Sie in den Jahresberichten und Publikationen.

Stand: Februar 2025

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