Hygiene in der Fußpflege, Kosmetik, in Nagelstudios und in ähnlichen Einrichtungen
Jeder Kunde in den Bereichen Fußpflege, Kosmetik und Maniküre hat Anspruch auf eine Dienstleistung, die dem hygienischen Standard entspricht, denn hier kann ein Infektionsrisiko für schwerwiegende Krankheiten wie Hepatitis B oder C und AIDS durch den Kontakt mit Blut nicht ausgeschlossen werden. Hierfür sind bereits winzige Blutmengen ausreichend, beispielsweise an den Instrumenten (Zangen, Hornhauthobel, Fräser, Feilen, Sonden, Bürsten…). Ebenso ist die Übertragung von Pilzkrankheiten an Haut und Nägeln möglich. Deswegen sollten sich Kunden mit erkennbar ansteckenden Hautkrankheiten wie zum Beispiel Pilzinfektionen zur Vermeidung der Infektionsübertragung auf andere Kunden oder auf den Behandler nur in solchen Einrichtungen behandeln lassen, in denen die Vorhaltung des zum Infektionsschutz nötigen Instrumentariums und die erforderlichen Handhabungen vorausgesetzt werden können.
Hierzu zählen vor allem Praxen von staatlich geprüften Podologen oder med. Fußpflegern. Darüber hinaus müssen die Arbeitsmaterialen durch Desinfektion / Reinigung und ggf. Sterilisation aufbereitet und die Räume hygienisch einwandfrei gehalten werden.
Zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden bestehen gesetzliche Regelungen in Form des Infektionsschutzgesetzes, der Infektionshygieneverordnung des Landes Hessen. Darüber hinaus existieren einschlägige berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften, die an dieser Stelle nicht näher dargestellt werden sollen.
Ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Regelungen ist der Hygieneplan, der alle hygienerelevanten Tätigkeiten und Vorkehrungen im Betrieb beschreibt und regelt. Der Hygieneplan ist in eigener Verantwortung vom jeweiligen Betrieb selbst zu erstellen.
Als Hilfestellung hierfür bieten wir Ihnen nebenstehend einen Musterhygieneplan an, den Sie sich herunterladen und an Ihre Einrichtung anpassen und weiter entwickeln können.
Die Ergebnisse der Begehungen sind in den neben stehenden Jahresberichten zu finden. Nachdem insbesondere in Kosmetikstudios keine Verbesserung zu verzeichnen war, wurden diese Studios im Frühjahr 2017 schwerpunktmäßig geschult, beraten und begangen.
Stand: August 2017