Hygiene im Rettungsdienst und Krankentransport
Die infektionshygienische Überwachung des Rettungsdienstes und Krankentransports ist eine gesetzlich festgelegte Aufgabe der Gesundheitsämter (rechtliche Grundlagen - HGöGD). Fachliche Grundlage sind die KRINKO-Empfehlungen und hier insbesondere die Empfehlung "Anforderung der Hygiene an den Krankentransport einschließlich Rettungstransport in Krankenkraftwagen" (Richtlinie Krankenhaushygiene und Infektionsprävention ab S. 81).
Auch wenn im Rettungsdienst akute durchzuführende lebenserhaltende Maßnahmen Priorität haben, dürfen geeignete Hygienemaßnahmen zur Infektionsverhütung nicht vernachlässigt werden, um die Patienten und das Personal nicht zu gefährden. Es gilt als unumstritten, dass viele sog. Krankenhausinfektionen bereits bei der präklinischen Versorgung der Patienten gesetzt werden, sich aber erst später auswirken und dann im Krankenhaus möglicherweise noch andere Patienten gefährden. Dies gilt es zu vermeiden.
Für den Rettungsdienstbereich der Stadt Frankfurt am Main wurde in gemeinsamer Arbeit zwischen der Branddirektion und dem Gesundheitsamt ein Hygieneplan erstellt, der regelmäßig anhand neuer Anforderungen und Regelungen aktualisiert wird. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes begehen die Rettungswachen und kontrollieren auch die Wagen.
Weitere Informationen im Jahresbericht 2006/08 S.69 ff
und in der Publikation:
- Heudorf U:
Hygiene im Rettungsdienst und Krankentransport – Empfehlungen und deren Umsetzung. Rettungsdienst (2003) 26: 34-40.
Stand: August 2017