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Bauwillige können im Vorfeld eines Baugenehmigungsverfahrens den Service der Bauberatung nutzen.
Die Prüfung von Bauanträgen ist eine der wesentlichen Aufgaben der Bauaufsicht. Ist das Vorhaben genehmigungsfähig, wird eine Baugenehmigung erteilt.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr und zur Überwachung von Bautätigkeiten bzw. bei Wiederkehrenden Prüfungen werden Baukontrollen durchgeführt.
Mit der Eintragung einer Baulast können z. B. Rechte und Pflichten dauerhaft einem Grundstück zugeordnet werden oder die Bebaubarkeit eines Grundstücks hergestellt werden.
Um Wohnungs- und Teileigentum zu begründen, bedarf es einer Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Die Teilung eines Grundstücks bedarf zu ihrer Wirksamkeit i. d. R. der Genehmigung der Bauaufsicht.
Bei jeder Bau- und Sanierungsmaßnahme eines denkmalgeschützten Objekts muss eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung eingeholt werden.
Wir fördern den Neubau von Mietwohnungen und den Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Mehr Informationen erhalten Sie hier.