Grundstücksteilung
Eine Grundstücksteilung ist die grundbuchrechtliche Aufteilung eines bestehenden Grundstückes in zwei oder mehrere Teile. Bei der Teilung bebauter Grundstücke besteht die Gefahr, dass mit dieser Verhältnisse geschaffen werden, die den baurechtlichen Vorschriften widersprechen. Gleiches gilt für Grundstücke, deren Bebauung bereits genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen.
Daher regelt § 7 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO), dass die Teilung solcher Grundstücke zu deren Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde bedarf.
Ausnahmen:
Eine Genehmigung der Bauaufsicht ist nicht erforderlich, wenn
- die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, an der Teilung beteiligt ist oder
- eine Vermessungsstelle (z.B. ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder die Kataster- und Vermessungsbehörde) nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.
Die Anträge auf Grundstücksteilungen werden bei der Bauaufsicht Frankfurt im Sachgebiet „Beratung, Antragsannahme und Baulasten“ bearbeitet. Hier können Sie sich zu den allgemeinen Sprechzeiten dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr gerne auch beraten lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BauaufsichtExternal Link.