Baugenehmigung

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Baugenehmigung

Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt von dem beabsichtigten Vorhaben ab. Alle Bauvorhaben, die keine Sonderbauten sind, können im vereinfachten Verfahren geprüft werden, soweit sie nicht nach § 64 der Hessischen Bauordnung (HBO) genehmigungsfrei sind.

 

Durch eine eingeschränkte Prüfung des Bauvorhabens, die sich im Wesentlichen auf das Planungsrecht konzentriert, kann die Entscheidung über die Baugenehmigung innerhalb kurzer Zeit getroffen werden.

 

Diese Verfahrenserleichterungen erhöhen jedoch die Anforderungen an die Bauherrschaft. Diese ist zwar verpflichtet, wichtige Bereiche ihres Bauvorhabens wie Statik und Brandschutz durch qualifizierte Private (z. B. Sachverständige) prüfen zu lassen. Für die Einhaltung anderer Vorschriften, insbesondere des Nachbarrechts, ist sie aber selbst verantwortlich. Verstöße gegen solche Vorschriften können Verfügungen der Bauaufsicht (z.B. Baustopp, Beseitigungsanordnungen) zur Folge haben.

 

Das Vollverfahren nach § 66 ist grundsätzlich vorgesehen für Sonderbauten und Abbrüche. Diese Verfahrensart kann aber auch von Bauantragstellern gewählt werden, deren Bauvorhaben eigentlich in der Genehmigungsfreistellung oder als vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zu prüfen ist, die aber die Sicherheit einer umfassenden Prüfung wünschen.

 

Im Gegensatz zum Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird neben der bauplanungsrechtlichen Prüfung auch eine umfangreiche bauordnungsrechtliche Prüfung durchgeführt.

 

Details zu den Verfahrensarten finden Sie auf der Internetseite der BauaufsichtExternal Link.

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