Sozialversicherung

Sozialversicherung

Soziales und Gesellschaft

Hilfe in Fragen zur Sozialversicherung

Unterstützung  -   kompetent   -   unabhängig.

In unterschiedlichen Lebenslagen kann es Situationen geben, die finanziell belastend oder auch existenzbedrohend sein können. Für unseren nach dem Grundgesetz definierten Sozialstaat besteht daher die Verpflichtung ein Sicherungssystem für seine Menschen vorzuhalten, dass sich stetig den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen anpasst. Hierfür hat der Bundesgesetzgeber mit der im Sozialgesetzbuch geregelten Sozialversicherung für Fälle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbsminderung, Alter, Tod, Unfall und Pflegebedürftigkeit einen grundlegenden Versicherungsschutz vorgeschrieben.

Die pflicht- und freiwillig Versicherten sowie auch ihre anspruchsberechtigten Angehörigen, in der Gesamtheit Leistungsberechtigte genannt, können durch die zu entrichtenden Beiträge auf die Leistungen der Arbeitsförderung sowie der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung vertrauen. Dabei ist es von großer Wichtigkeit, dass die Sozialversicherungsleistungen auch zeitnah, effektiv und effizient erbracht werden. Neben den Dienststellen der verschiedenen Sozialversicherungsträger haben Kommunen, wie die Stadt Frankfurt am Main, ein Versicherungsamt zur Auskunftserteilung und Antragsaufnahme in allen Sozialversicherungsangelegenheiten bereitzuhalten.

Nach dem Sozialgesetzbuch handelt das Versicherungsamt stets in eigenem Auftrag und vorrangig im Interesse der Leistungsberechtigten. Dabei steht die Realisierung einer optimalen Leistung aus der Sozialversicherung im Vordergrund. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsamtes zur Verfügung.