Wohnungs- und Teileigentum

Wohnungs- und Teileigentum

Bauen

Abgeschlossenheitsbescheinigung und Umwandlungsgenehmigung

Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum (z. B. bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder Abteilung von Gewerbeeinheiten) benötigen Sie nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung oder Nutzungseinheit.

Mit Inkrafttreten der Um­wandlungs­genehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung des Landes Hessen ist seit dem 12.05.2022 außerdem eine Umwandlungsgenehmigung der Bauaufsicht erforderlich, wenn das betreffende Gebäude über mindestens sieben Wohnungen verfügt. Eine Umwandlungsgenehmigung ist auch dann erforderlich, wenn das Gebäude über weniger als sieben Wohnungen verfügt und sich die betreffende Liegenschaft im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung befindet.

Details zur Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie zur Umwandlungsgenehmigung finden Sie auf der Internetseite der Bauaufsicht.External Link

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