Denkmalschutz

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Denkmalschutz

Beantragen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

An einem Kulturdenkmal erfordert jede Bau- und Sanierungsmaßnahme, jede Veränderung – selbst jede neue Farbfassung - einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

Stellung nimmt das Denkmalamt im Rahmen eines Bauantrags oder - isoliert - bei baugenehmigungsfreien Maßnahmen. Es empfiehlt sich, die Genehmigungsfähigkeit einer geplanten Baumaßnahme im Vorfeld der Antragstellung abzuklären. Das Denkmalamt berät bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die gewährleisten sollen, die Originalsubstanz an und in der Immobilie weitestgehend zu erhalten. Die Beratung durch die Konservatorinnen und Konservatoren erfolgt telefonisch, per E-Mail, sowie an den zweimal wöchentlich stattfindenden Sprechtagen oder auch bei Terminen vor Ort. Im Zuge von Baumaßnahmen, die das Erdreich betreffen, prüft das Denkmalamt ebenfalls, ob archäologische Denkmäler auf dem Grundstück zu erwarten oder vorhanden sind. Ist dies der Fall, spricht das Denkmalamt die Maßnahmen zur Bergung und zur dokumentarischen Sicherung der Funde mit der Bauherrschaft ab.

 

 

Förderung von Erhaltungsmaßnahmen an Denkmalen

Für den Erhalt, die Sanierung oder Renovierung eines Denkmals werden staatliche Fördermittel oder Steuererleichterungen angeboten. Hierbei können die Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer die Kosten für Renovierung oder Restaurierung ihrer Kulturdenkmäler auf mehrere Jahre verteilt abschreiben. Das Denkmalamt informiert über die Voraussetzungen zur Erteilung der Steuerbescheinigung und stellt diese, nach Prüfung der Aktenlage, zur Vorlage beim Finanzamt aus. Im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme einer denkmalgeschützten Immobilie, können von der Denkmaleigentümerin bzw. dem Denkmaleigentümer ebenfalls finanzielle Zuschüsse über das Denkmalamt beantragt werden. Die Zuwendung soll den Mehraufwand, der aus Gründen des Denkmalschutzes notwendig war, abmildern. Hierbei steht die Substanzerhaltung des Denkmals im Vordergrund. Ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht, jeder Fall wird im Einzelnen betrachtet und abgewogen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen zur Gewährung eines Zuschusses erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten über das Denkmalamt.
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