Denkmalschutz
Beantragen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
An einem Kulturdenkmal erfordert jede Bau- und Sanierungsmaßnahme, jede Veränderung – selbst jede neue Farbfassung - einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
Stellung nimmt das Denkmalamt im Rahmen eines Bauantrags oder - isoliert - bei baugenehmigungsfreien Maßnahmen. Es empfiehlt sich, die Genehmigungsfähigkeit einer geplanten Baumaßnahme im Vorfeld der Antragstellung abzuklären. Das Denkmalamt berät bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die gewährleisten sollen, die Originalsubstanz an und in der Immobilie weitestgehend zu erhalten. Die Beratung durch die Konservatorinnen und Konservatoren erfolgt telefonisch, per E-Mail, sowie an den zweimal wöchentlich stattfindenden Sprechtagen oder auch bei Terminen vor Ort. Im Zuge von Baumaßnahmen, die das Erdreich betreffen, prüft das Denkmalamt ebenfalls, ob archäologische Denkmäler auf dem Grundstück zu erwarten oder vorhanden sind. Ist dies der Fall, spricht das Denkmalamt die Maßnahmen zur Bergung und zur dokumentarischen Sicherung der Funde mit der Bauherrschaft ab.