Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme
Arbeitsplatzsuche
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche berechtigt Sie zur Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung.
Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 18 Monate erteilt ab dem Datum des Abschlusses der Anerkennungsmaßnahme
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Verlängerung
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche ist nicht möglich. Es ist daher notwendig, dass Sie innerhalb der Dauer der Aufenthaltserlaubnis eine qualifizierte Tätigkeit aufnehmen.
Sicherung des Lebensunterhaltes
Ihr Lebensunterhalt muss während der gesamten Dauer der Aufenthaltserlaubnis gesichert sein. Es ist daher notwendig, dass Sie ausreichend finanzielle Mittel sowie eine, den Anforderungen entsprechende, Krankenversicherung vorweisen können.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Für den Aufenthaltszweckwechsel | 98,00 Euro |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die folgenden Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszug, Verpflichtungserklärung, Arbeitsvertrag etc.)
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link KV02 ist vorzulegen.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Aktueller Kontoauszug über die Mietzahlung
> Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation sowie das entsprechende ausländische Zertifikat
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |