Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme

Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme

FAQ

Anerkennungsverfahren ausländischer Qualifikationen

Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme

Nach dem erfolgreichen Abschluss Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation in Deutschland haben Sie die Möglichkeit für einen bestimmten Zeitraum eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu erhalten. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet. Sollten Sie bereits einen Arbeitsplatz gefunden haben, wählen Sie bitte die für diesen Zweck vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.

Arbeitsplatzsuche
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche berechtigt Sie zur Suche nach einer Beschäftigung, welche Ihrer Qualifikation entspricht.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 12 Monate erteilt ab dem Datum des Abschlusses der Anerkennungsmaßnahme

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Verlängerung
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche ist nicht möglich. Es ist daher notwendig, dass Sie innerhalb der Dauer der Aufenthaltserlaubnis eine Tätigkeit aufnehmen, die Ihrer Qualifikation entspricht.

Sicherung des Lebensunterhaltes
Ihr Lebensunterhalt muss während der gesamten Dauer der Aufenthaltserlaubnis gesichert sein. Es ist daher notwendig, dass Sie ausreichend finanzielle Mittel sowie eine, den Anforderungen entsprechende, Krankenversicherung vorweisen können.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Für den Aufenthaltszweckwechsel  98,00 Euro 
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis  93,00 Euro 
*Für türkische Staatsangehörige können abweichende Gebühren gelten. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.
 

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die folgenden Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

 

> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszug, Verpflichtungserklärung, Arbeitsvertrag etc.)

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link KV02 ist vorzulegen.

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Aktueller Kontoauszug über die Mietzahlung

> Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Anerkennung
Ihrer ausländischen Berufsqualifikation sowie das entsprechende ausländische Zertifikat

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link